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von Mutti69  am 27.02.2019, 17:46 Uhr

Arbeitsrechtler hier???

Dein Arbeitsvertrag ist ausschlaggebend.

Mir ist nicht ganz geläufig, wie sich "Großtagespflege" definiert. Im Netz findet man aber, dass mindestens 2 Kräfte die Gruppe betreuen und das eigene Kind in der Gruppe sein kann, ohne einen Platz zu belegen.

Wenn du also nun alleine eingesetzt wirst, dein Kind einen bezahlten Platz in einer anderen Gruppe einnimmt, dann widerspricht das deinem Arbeitsvertrag. Einfach nicht hingehen wäre aber nicht sinnvoll.
Theoretisch müsstest du hingehen, den Missstand schriftlich formulieren und um Behebung bitten. So mein rechtliches Verständnis.

Ich denke, das ist wirklich ein Fall für einen Arbeitsrechtler.

Bezahlst du jetzt echt den Betreuungsplatz für dein Kind?

 
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