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Geschrieben von Anuschka1978 am 27.02.2019, 13:02 Uhr

Arbeitsrechtler hier???

Angeregt durch meinen Post weiter unten:

Ich suche jemanden, der sich mit Arbeitsrecht auskennt.

Frage, inwieweit darf ein zukünftiger Arbeitgeber mich anders einsetzen wie im Vertrag vereinbart?? Als Schwangere ist mir die rechtliche Lage klar.

Vertrag: ab 1.3 als Tagesmutter in einer Großtagespflege mit 35 Wochenstunden.

jetzt ist es so, dass die Großtagespflege nicht fertig wurde. Andere Stellen als Tagesmutter hat der Arbeitgeber nicht. Nur eine weitere Kita (voll besetzt) ansonsten Fahrdienste, Verwaltung, häusliche pflege, ... alles mit auto kann ich nicht übernehmen, da kein Führerschein.

Muss ich ihm jetzt ab Freitag für alles zur Verfügung stehen? Was ist mit meiner Tochter die in der Großtagespflege betreut werden sollte? Ist das jetzt mein Problem oder kann ich mich zurücklehnen und entspannt zuhause bleiben bei vollem Gehalt??

Bis jetzt bin ich dem Arbeitgeber entgegen gekommen und betreue ein Kind bei mir zuhause. Alles mehr oder weniger illegal und geht auch nur, weil es das kind einer Vorgesetzten ist.

 
8 Antworten:

Re: Arbeitsrechtler hier???

Antwort von Saarlandmami2 am 27.02.2019, 13:13 Uhr

Wieso gehst du nicht zu einem Anwalt für Arbeitsrecht?

Klar kostet, aber du wärst rechtlich auf der sicheren Seite

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Re: Arbeitsrechtler hier???

Antwort von Anuschka1978 am 27.02.2019, 13:20 Uhr

Weil ich auf eine erste Tendenz hier hoffe, ob sich der Gang lohnt.
Ganz oft lese ich hier von Leuten die echt Ahnung haben.

Habe aber auch schon gerade einen Anwalt gefragt, leider anderes Gebiet und warte auf Antwort.

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Re: Arbeitsrechtler hier???

Antwort von Felica am 27.02.2019, 13:22 Uhr

Ich rate dir auch, gerade nach dem lesen des anderen Threads, ab damit zum Anwalt. Wenn du nur die Hälfte von dem beweisen kannst, dürfte der AG ein Problem haben. Wenn zB beweisbar für dich, das du eigentlich schon sehr viel früher dort hättest anfangen sollen, dürfte es unerheblich sein das der Vertrag erst später unterschrieben wurde. Der Vertrag dient im Zweifel nur dafür da, das man einen Beweis hat, hat man den in anderen Form. Du schreibst was von Mail, also würde ich das prüfen lassen.

Wo und wie der AG dich einsetzen darf, ist auch für ihn bindend wenn das im Vertrag geregelt ist. Gerade wenn du den verdacht hast, das ist nicht alles legal, würde ich mich erst recht beraten lassen. Am Ende bist du nämlich genauso haftbar zu machen.

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Re: Arbeitsrechtler hier???

Antwort von Schniesenase am 27.02.2019, 15:49 Uhr

Das klingt alles haarsträubend.

1. Ja, ich würde mich in so einen Falle anwaltlich beraten lassen. Ggf. auch nur dahingehend, dass Du weißt, wie Du nun strategisch günstig vorgehen kannst, gar nicht unbedingt, gleich zu klagen. Wenn man aufrechnet, was Dir in der ganzen Zeit an Entlohnung entgangen ist, weiß man, auf welch dünnem Eis der AG schliddert. In jedem Falle geht dieser AG mit Dir nocht fair um und wird es weiter so tun. Ich würde weitere Verhandlungen ablehnen und ggf., wenn das wirklich alles beweisbar ist, Schadensersatz fordern, während ich mich anderswo umsehe.

2. Mach Dir folgendes klar: Du bist die Nadel im Heuhaufen, die alle suchen wie verrückt! Du bist keine pädagogische Hilfskraft, sondern Du bist Heilpädagogin! Alle qualifizierten Leute, die als volle Erzieherin eingesetzt werden können, sind gesucht, händeringend. Man wird Dich überall mit Kusshand nehmen.

3. Überlege Dir genau, was Du optimalerweise möchtest. Mach einen Punkteplan, was Dir wichtig ist. Dann notiere hinter diese Punkte, welche Dir am Wichtigsten sind. 1 - kein Verhandlungsspielraum, 2 - lässt sich etwas verhandeln, aber nicht komplett, 3 - kann zur Not drauf verzichten, wenn die Stelle, Bedingungen, schriftliche Zusagen usw. stimmen.
Mit diesem Plan gehst Du in jede Verhandlung, d.h. Du hast ihn mit und kannst auch mal draufschauen, wenn Du den Faden verlierst. Den Verhandlungspartnern würde ich das aber nicht zeigen.

4. Bewirb Dich nur auf die für Dich TOP- Stellen. Verfasse statt weiterer Bewerbungen eine Anzeige: xxx sucht yyy Stelle. Sie werden Dir die Bude einlaufen. Wichtig: Genaue Eckdaten für Ort, Einsatzwunsch/Qualifikation.

5. Bestehe bei Zusagen IMMER auf Schriftlichkeit. Wenn das abgewiegelt wird, setze eine Frist, ab wann die Zusage für Dich nicht mehr bindend wird (wenn man Dir bis dahin nichts Schriftliches gegeben hat). Das umgeht Ausreden wie "Ich darf das jetzt nicht entscheiden und muss mit der Virgesetzten sprechen." - und das daaaauert. Das musst Du schriftlich machen, mit Beleg, dass es zur Kenntnis genommen wurde. Grund wäre für mich nach außen immer, dass Du andere Bewerbungen laufen hast und deswegen Planungssicherheit brauchst. Wenn Dir das vor Ort zu unangenehm ist, mach es per Einschreiben mit Rückschein.

Das ist eine tolle Übung fürs Leben! ;-) Viel Erfolg! :-)

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Re: Arbeitsrechtler hier???

Antwort von Mutti69 am 27.02.2019, 17:46 Uhr

Dein Arbeitsvertrag ist ausschlaggebend.

Mir ist nicht ganz geläufig, wie sich "Großtagespflege" definiert. Im Netz findet man aber, dass mindestens 2 Kräfte die Gruppe betreuen und das eigene Kind in der Gruppe sein kann, ohne einen Platz zu belegen.

Wenn du also nun alleine eingesetzt wirst, dein Kind einen bezahlten Platz in einer anderen Gruppe einnimmt, dann widerspricht das deinem Arbeitsvertrag. Einfach nicht hingehen wäre aber nicht sinnvoll.
Theoretisch müsstest du hingehen, den Missstand schriftlich formulieren und um Behebung bitten. So mein rechtliches Verständnis.

Ich denke, das ist wirklich ein Fall für einen Arbeitsrechtler.

Bezahlst du jetzt echt den Betreuungsplatz für dein Kind?

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Re: Arbeitsrechtler hier???

Antwort von Charly0815 am 27.02.2019, 18:40 Uhr

Obwohl nicht Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich immerhin Rechtsanwältin und habe schon heute Morgen gedacht, dass ich da vermutlich in eine rechtliche Beratung investieren würde. Allerdings musst Du Dir ggf. im
Klaren darüber sein, dass der Arbeitgeber auch nicht begeistert sein wird, wenn Du rechtlich gegen ihn vorgehen möchtest. Einfach nur wegen der Stimmung im Kopf behalten... Alles Gute!

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Re: Arbeitsrechtler hier???

Antwort von -Marla- am 27.02.2019, 20:09 Uhr

Hallo,
ich habe gerade deinen vorhergehenden post gelesen. Ehrlich gesagt denke ich, dass du davon ausgehen kannst, dass dieses Chaos und das „Umspringen“ mit dir erstmal so bleibt. Keine der getroffenen Vereinbarungen wurden eingehalten oder? Betreuung des eigenen Kindes, im System Großtagespflege, Arbeitssbeginn, Leitungsstelle, Gehalt...?? Ich würde mich zum Einen anwaltlich beraten lassen und mir sofort eine andere Stelle suchen. Alternativ fristlos kündigen falls das finanziell für dich machbar ist.
Als Heilpädagogin hättest du in unserer Gegend eine neue Stelle wirklich innerhalb von Wochen. Vielleicht arbeitest du vorerst bis Sommer in einer Krippe in der du auch dein Kind noch mitnehmen kannst?
Viel Glück!

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Re: Arbeitsrechtler hier???

Antwort von Rike86 am 28.02.2019, 10:29 Uhr

Um deinen Lohnanspruch zu behalten musst du deine Arbeitsleistung anbieten - wenn der Arbeitgeber die Leistung nicht annehmen kann gerät er in Annahmeverzug und muss seinen Teil der Leistung erbringen (Gehaltszahlung).
Im Rahmen seines Weisungsrechts (§106 Gewerbeordnung) darf er Dir aber auch zumutbare andere Aufgaben übertragen.
Was die Betreuung deines Kindes angeht so muss er den Vertrag natürlich erfüllen wenn er ihn nicht ordnungsgemäß gekündigt hat. Auch hier musst du ihn aber schriftlich (auch das oben genannte immer alles schriftlich, am besten per Fax oder Brief) dazu auffordern. Kommt er dem dennoch nicht nach könntest du ggf. Kosten für eine anderweitige Betreuung geltend machen (als Schadenersatz).

Also, damit du auf Nummer sicher gehst, empfehle ich dir einen Anwalt. Dieser berechnet für ein erstes Beratungsgespräch 100-200€. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast übernimmt diese wahrscheinlich auch die Erstberatungsgebühr.
Wichtig ist, deine Arbeit morgen anzubieten und das musst du beweisen können.
Ansonsten gilt in Deutschland der Grundsatz Ohne Arbeit kein Lohn - also einfach nur zuhause bleiben geht nicht...

Viel Erfolg!

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