Geschrieben von Josephine1987 am 20.07.2011, 9:22 Uhr |
Thema: Arbeit
Also, ich erkläre mal mein Problem, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Ich bin zur Zeit noch als Azubi angestellt, da ich meine praktische Prüfung nur zum teil ablegen konnte( wegen zu schwerer arbeit) muss ich den rest dann nachholen. da die prüfungskommision immer alle 6 monate ca zusammen kommt bzw immer zur zwischen-und abschlussprüfung, soll ich nun den rest im april nachholen. wenn ich die prüfung erfolgreich bestehe habe ich die chance für 1 jahr übernommen zu werden, das wurde mir schon versichert. Meine frage ist nun: ab wann läuft dann der neue vertrag? denn normalerweise läuft er ab dem tag nach der bestandenen prüfung, da ich ja aber zu dieser zeit noch in elternzeit bin, würde mir ja dann ein halbes jahr geklaut werden und ich hätte dann nur noch von november bis april.....oder müssen die solange warten bis ich mit der elternzeit durch bin, sodass der vertrag dann ab november läuft?=!
kennt sich jemand damit aus? (ich arbeite im öffentlichen dienst, falls das hilft)
danke schonmal
Re: Thema: Arbeit
Antwort von abckatze, 20. SSW am 20.07.2011, 9:31 Uhr
die gewerkschaft ist hier bestimmt ein kompetenter ansprechpartner! auch wenn du nicht mitglied bist, einfach anrufen nach dem rechtsanwalt fragen und behaupten du wärst mitglied und fragen stellen.
oder vielleicht auch beim arbeitsamt nachfragen! viel erfolg!
Re: Thema: Arbeit
Antwort von Fidelia, 21. SSW am 20.07.2011, 9:49 Uhr
Hallo! Ich war auch im öffentlichen Dienst, allerdings Beamtin auf Zeit. Mein Vertrag war befristet und wäre regulär in der Elternzeit meines letzten Kindes (zwei Monate nach der Geburt) ausgelaufen. Ich konnte allerdings die Zeit der Elternzeit an den Vertrag heranhängen, musste das aber förmlich beantragen. Ich bin nicht sicher, glaube aber, dass das sogar eine Sonderregulung für Beamten war. Ich würde auf jeden Fall mit der Personalabteilung und dem Chef reden. Vielleicht können sie den Vertrag verlängern, oder falls es für Dich nicht wichtig ist, dass der Vertrag im April beginnt (je nachdem wie Du versichert bist usw., Elterngeld ist ja unabhängig davon), kann er ja vielleicht auch erst im November beginnen und dann ein Jahr laufen.
Re: Thema: Arbeit
Antwort von Li.lie, 19. SSW am 20.07.2011, 11:33 Uhr
Schreib dein Anliegen mal Frau Bader im Expertenforum Thema Recht hier bei rund-ums-baby.de
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