Juli 2016 Mamis

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Geschrieben von trine 29 am 10.06.2016, 9:09 Uhr

nochmal zum Thema der Chef hat ein an der klatsche

Guten morgen ihr lieben.

jetzt dreht der Chef von meinem Mann total ab.
Er hat bei anderen Kollegen gesagt wenn mein mann zwei monate elternzeit nimmt schmeißt er ihn danach raus.und er hätte wohl andere Gesetze
ich gehe mal davon aus er will meinem Mann einschüchtern.
Oder kann er doch andere Gesetze haben? Bitte helft mir.ich hab echt keine Ahnung.

 
10 Antworten:

Re: nochmal zum Thema der Chef hat ein an der klatsche

Antwort von Xena.Jessika, 34. SSW am 10.06.2016, 9:38 Uhr

Er kann ihn nicht so einfach kündigen, deinem Mann steht genau so Elternzeit zu wie dir, und wenn ihr euch entscheiden solltet das dein Mann auch welchen nimmt dann ist es sein gutes Recht. Wenn sein Chef dennoch eine Kündigung ausspricht kann dein Mann mit einem Anwalt kommen und ihr seit im recht... Aber wenn ich so ein Chef hätte, dann würde ich von selbst gehen um ihm zu zeigen auf dich bin ich nicht angewiesen

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Re: nochmal zum Thema der Chef hat ein an der klatsche

Antwort von Gustavinchen, 35. SSW am 10.06.2016, 9:41 Uhr

Der Kündigungsschutz gilt nur während der Elternzeit. Danach kann er schon kündigen. Die Frage ist, ob für den Betrieb, in dem Dein Mann arbeitet, das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, also ob mehr als 5 bzw. 10 Arbeitnehmer dort beschäftigt sind. Sollte Dein Mann nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, dann kann der Arbeitgeber nach der Elternzeit unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist kündigen, ohne dass Dein Mann was dagegen machen kann. Nur bei einer fristlosen Kündigung könnte er dann was unternehmen.

Unterfällt dagegen Dein Mann dem Kündigungschutzgesetz, dann könnte er gegen eine Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass die Kündigung aus betrieblichen oder persönlichen Gründen notwendig und sozial gerechtfertigt war. Kleiner Tipp: Falls Ihr noch keine Rechtsschutzversicherung habt, wäre es jetzt Zeit dafür, da man erst 3 Monate versichert sein muss, bevor die greift.

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Re: nochmal zum Thema der Chef hat ein an der klatsche

Antwort von zauberinsel am 10.06.2016, 10:33 Uhr

würd emich da auch schnellstens um eine rechtschutzversicherung kümmern.

hat dein mann schon im lohnbüro mal gefragt wie das mit der elternzeit ist ?? sie steht ihm jedenfalls zu . mein mann nimmt sie für den august was ja auch der ferienmonat ist, dennoch nach frühzeitiger bescheidgabe kein thema, kommt aber halt auf firmengröße und chef an

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Re: nochmal zum Thema der Chef hat ein an der klatsche

Antwort von trine 29 am 10.06.2016, 10:42 Uhr

Danke für die Infos.

Ja also es sind mehr wie 10 Angestellte .es müssten um die 50 Mitarbeiter sein.
Ja das Problem ist er sagt es ja nicht zu meinem Mann. Immer nur zu den Angestellten. Wenn ich das richtig mitbekommen hab will er das mein mann nicht die zwei Monate durchgehend nimmt.
So jetzt sehe ich das Problem darin das wir eine bearbeitungszeit von 8-10 wochen haben bei dem Elterngeld. Wenn er die getrennt nimmt.
Beispiel den ersten Monat nach Geburt. Also von Juli bis August.
Und den zweiten Monat sagen wir mal im Dezember. Dann haben wir doch im Dezember wieder die bearbeitungszeit von 8-10 Wochen. Oder etwa nicht?
Und es bringt ja auch nichts wenn er dann im Dezember auch wieder einwende hat.
der macht mich wahnsinnig

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Re: nochmal zum Thema der Chef hat ein an der klatsche

Antwort von trine 29 am 10.06.2016, 10:49 Uhr

Er hat den Antrag am Mittwoch abgegeben.da sind es 7 Wochen vor et gewesen.das hat er auch nur deshalb gemacht weil nicht das er ihn vorher kündigt. Den Tipp haben wir auch von einer Freundin bekommen.
Das Lohn Büro ist die Frau von dem Chef.

Wir wissen ja das ihm die Elternteil zu steht aber warum der Chef sich da so hat keine Ahnung. Das Problem hat nicht nur mein mann.vor vier Jahren musste auch ein Kollege um die elternzeit kämpfen. Dem hat er auch mit Kündigung gedroht.der Arbeitet heute noch da. Und der Ingenieur auf Arbeit will auch zwei Monate elternzeit nehmen.der hat es ihm schon Anfang des Jahres gesagt und hat auch noch keine Antwort. Bei dem mosern der genauso Rum.

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Re: nochmal zum Thema der Chef hat ein an der klatsche

Antwort von lilke, 34. SSW am 10.06.2016, 12:41 Uhr

Theoretisch kann dein Mann nach der Elternzeit gekündigt werden (mit danach beginnender Kündigungsfrist). Der Kündigungsschutz besteht nur während der Elternezeit.

Ob er damit durchkommen würde hängt von vielen Faktoren ab.

Sucht der Chef z.B. gerade Leute in dem Bereich, wo dein Mann tätig ist, kann er nicht einfach jemanden entlassen ohne dass der sich hätte was zuschulden kommen lassen.

Die Aussage "nimmt der zwei Monate EZ, kündige ich ihn" ist garantiert auch arbeitsrechtlich ein Punkt, an dem die KÜndigung nicht zulässig wäre. Also wenn man die Aussage belegen kann, ist das garantiert gesetzwidrig. Das zu beweisen ist allerdings meistens schwierig. Denn die Kollegen werden aus Angst dann vermutlich nicht aussagen, dass er den Spruch so abgelassen hat.

Und es ist fraglich ob man denn dann noch in dem Unternehmen arbeiten will, wenn der Chef einen wegen sowas mal gekündigt hat.

Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem von so Chefs nicht. Okay, ihnen fehlt eine Arbeitskraft aber die würde ihnen nach der Kündigung ja erst recht fehlen. Und "kosten" tut ihn die Elternzeit ja mal gar nichts.

Wenn mein Chef (oder der von meinem Mann) so kommen würde, würde man ihm hier den Vogel zeigen und sagen, "dann versuch's doch". Aber mir ist klar, dass sehr viele werdende Väter das nicht können, weil sie auf den Job schlichtweg angewiesen sind. Bei uns hier in unserer Branche hat mein Mann halt innerhalb von einer Woche einen neuen Job, wenn er das will. Und da unsere Firma auch Leute sucht sind wir eh quasi unkündbar.

Letztendlich hängt das also von eurer Situation ab, ob ihr euch davon einschüchtern lassen müsst oder nicht.

Ein Arschloch ist der Chef so oder so, da braucht man glaube ich nicht drüber diskutieren.

LG
Lilly

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Re: nochmal zum Thema der Chef hat ein an der klatsche

Antwort von lilke am 10.06.2016, 12:43 Uhr

Nein, du beantragst beide Monate gleichzeitig. Der Antrag wird nur einmal bearbeitet.

Dafür musst Du aber die zwei Monate wissen, die dein Mann wenn es nach deinem Chef geht nehmen "darf". Also wenn ihr auf ihn zugehen wollt/müsst dann soll er gefälligst sagen, welche zwei Monate ihm denn genehm sind.

LG
Lilly

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Re: nochmal zum Thema der Chef hat ein an der klatsche

Antwort von Xena.Jessika, 34. SSW am 10.06.2016, 13:23 Uhr

Unsere Rechtschutz hat sogar erst nach 6 Monaten gewirkt

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Re: nochmal zum Thema der Chef hat ein an der klatsche

Antwort von Minski, 37. SSW am 10.06.2016, 13:36 Uhr

Das hat der Chef meines Mannes auch gesagt.

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Re: nochmal zum Thema der Chef hat ein an der klatsche

Antwort von trine 29 am 10.06.2016, 14:31 Uhr

Und was ist jetzt nun? Nimmt dein mann trotzdem?

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