Geschrieben von Sonne204 am 11.01.2019, 21:19 Uhr |
Mutterschaftsgeld
Huhu,
Eine Frage: ich bin noch bis 08/2019 in Elternzeit von meiner Tochter. Die aok hat gesagt das ich die Elternzeit verkürzen soll damit ich Mutterschaftsgeld bekomme. Dazu müsste ich die neue Elternzeit beim Arbeitsgeber angeben. Das habe ich auch alles getan. Wie rechnet sich das Mutterschaftsgeld? Ich habe seit 2016 (beschäftigungsbverbot) nicht mehr gearbeitet. Bekomme ich das wie vor der ersten Ssw? Als ich Vollzeit gearbeitet habe?
Stehe irgendwie auf dem Schlauch. Ist vielleicht eine dumme frage ;-)
- Mutterschaftsgeld - Sonne204 11.01.19, 21:19
- Re: Mutterschaftsgeld - Jacky840611, 27. SSW 11.01.19, 22:08
- Re: Mutterschaftsgeld - VanyXY, 37. SSW 12.01.19, 12:47
- Re: Mutterschaftsgeld - Sonne204 12.01.19, 13:45
- Re: Mutterschaftsgeld - VanyXY 12.01.19, 18:57
- Re: Mutterschaftsgeld - Charo258 14.01.19, 8:07
- Re: Mutterschaftsgeld - VanyXY 14.01.19, 13:09
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