April 2019 Mamis

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Geschrieben von Sonne204 am 11.01.2019, 21:19 Uhr

Mutterschaftsgeld

Huhu,
Eine Frage: ich bin noch bis 08/2019 in Elternzeit von meiner Tochter. Die aok hat gesagt das ich die Elternzeit verkürzen soll damit ich Mutterschaftsgeld bekomme. Dazu müsste ich die neue Elternzeit beim Arbeitsgeber angeben. Das habe ich auch alles getan. Wie rechnet sich das Mutterschaftsgeld? Ich habe seit 2016 (beschäftigungsbverbot) nicht mehr gearbeitet. Bekomme ich das wie vor der ersten Ssw? Als ich Vollzeit gearbeitet habe?
Stehe irgendwie auf dem Schlauch. Ist vielleicht eine dumme frage ;-)

 
6 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Jacky840611, 27. SSW am 11.01.2019, 22:08 Uhr

Ich habe leider auch keine Ahnung. Ruf doch einfach mal bei der KK an. Die müssten dir sagen können wie sich das zusammensetzt.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von VanyXY, 37. SSW am 12.01.2019, 12:47 Uhr

Hallo aus dem Februar
Ich habe die gleiche Situation. Bin eigentlich bis Juli 2019 in Elternzeit vom ersten Kind.
Diese habe ich jetzt mit Beginn des Mutterschutzes des 2. unterbrochen, so bekomme ich jetzt das ganz normale Mutterschaftsgeld wie vor der ersten SS. Sprich 13 euro pro Tag von der KK und den Rest zum vorherigen Nettolohn vom Arbeitgeber.
Nach der Geburt vom 2. Gehe ich dann in Elternzeit vom 2.
Die restliche Elternzeit vom 1. kann man dann hinten dranhängen. Du solltest dann beim Arbeitgeber aber auf die Formulierung achten. Sag also nicht, dass du die Elternzeit beendest, sondern eben nur unterbrichst

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Sonne204 am 12.01.2019, 13:45 Uhr

Danke für dein Eintrag. Also bekomme ich das wie vor der ersten Geburt das Mutterschaftsgeld? Ich habe den AG geschrieben: das ich die erste Elternzeit verkürze und neue Elternzeit beantrage. Die bei der KK meinte das ich Anspruch drauf habe und der AG das zahlen muss. Ich habe jetzt nur eine neue Chefin. Mein Chef ist in Ruhestand gegangen

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von VanyXY am 12.01.2019, 18:57 Uhr

Genau, der AG muss das zahlen. Er kann sich das aber selber wiederholen. Ich bin mir aber nicht sicher von wo. KK? Berufsgenossenschaft? Frag mich nicht, um sowas muss si h der AG dann ja kümmern.
Ich hatte nämlich auch ein ungutes Gefühl, weil ich Angst hatte, dass das total doof aussieht. Aber das tut es nicht. Als ich erfahren habe, dass der AG das Geld auch wieder bekommt von irgendwo hatte ich auch kein schlechtes Gewissen mehr :-)

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Charo258 am 14.01.2019, 8:07 Uhr

Der AG bekommt das Geld über das sogenannte u2 Umlageverfahren wieder falls es euch interessiert

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von VanyXY am 14.01.2019, 13:09 Uhr

Aahhh ok, hab ich schon mal gehört
Danke für die Info:-)

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