Monatsforum April Mamis 2019

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld

Sonne204

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Huhu, Eine Frage: ich bin noch bis 08/2019 in Elternzeit von meiner Tochter. Die aok hat gesagt das ich die Elternzeit verkürzen soll damit ich Mutterschaftsgeld bekomme. Dazu müsste ich die neue Elternzeit beim Arbeitsgeber angeben. Das habe ich auch alles getan. Wie rechnet sich das Mutterschaftsgeld? Ich habe seit 2016 (beschäftigungsbverbot) nicht mehr gearbeitet. Bekomme ich das wie vor der ersten Ssw? Als ich Vollzeit gearbeitet habe? Stehe irgendwie auf dem Schlauch. Ist vielleicht eine dumme frage ;-)


Jacky840611

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Antwort auf Beitrag von Sonne204

Ich habe leider auch keine Ahnung. Ruf doch einfach mal bei der KK an. Die müssten dir sagen können wie sich das zusammensetzt.


VanyXY

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Antwort auf Beitrag von Sonne204

Hallo aus dem Februar Ich habe die gleiche Situation. Bin eigentlich bis Juli 2019 in Elternzeit vom ersten Kind. Diese habe ich jetzt mit Beginn des Mutterschutzes des 2. unterbrochen, so bekomme ich jetzt das ganz normale Mutterschaftsgeld wie vor der ersten SS. Sprich 13 euro pro Tag von der KK und den Rest zum vorherigen Nettolohn vom Arbeitgeber. Nach der Geburt vom 2. Gehe ich dann in Elternzeit vom 2. Die restliche Elternzeit vom 1. kann man dann hinten dranhängen. Du solltest dann beim Arbeitgeber aber auf die Formulierung achten. Sag also nicht, dass du die Elternzeit beendest, sondern eben nur unterbrichst


Sonne204

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Antwort auf Beitrag von VanyXY

Danke für dein Eintrag. Also bekomme ich das wie vor der ersten Geburt das Mutterschaftsgeld? Ich habe den AG geschrieben: das ich die erste Elternzeit verkürze und neue Elternzeit beantrage. Die bei der KK meinte das ich Anspruch drauf habe und der AG das zahlen muss. Ich habe jetzt nur eine neue Chefin. Mein Chef ist in Ruhestand gegangen


VanyXY

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Antwort auf Beitrag von VanyXY

Genau, der AG muss das zahlen. Er kann sich das aber selber wiederholen. Ich bin mir aber nicht sicher von wo. KK? Berufsgenossenschaft? Frag mich nicht, um sowas muss si h der AG dann ja kümmern. Ich hatte nämlich auch ein ungutes Gefühl, weil ich Angst hatte, dass das total doof aussieht. Aber das tut es nicht. Als ich erfahren habe, dass der AG das Geld auch wieder bekommt von irgendwo hatte ich auch kein schlechtes Gewissen mehr :-)


Charo258

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Antwort auf Beitrag von VanyXY

Der AG bekommt das Geld über das sogenannte u2 Umlageverfahren wieder falls es euch interessiert


VanyXY

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Antwort auf Beitrag von VanyXY

Aahhh ok, hab ich schon mal gehört Danke für die Info:-)