August 2017 Mamis

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von Lisaaaaah, 13. SSW  am 14.02.2017, 18:37 Uhr

Generelles Beschäftigungsverbot

Hallo
Ich bin Lisa, bin 20 Jahre alt. Und in der 13. Woche Schwanger.
Ich habe meine Ausbildung mit einem Aifhebungsvertrag beendet, das hat aber nichts mit der Schwangerschaft zu tun. So jetzt habe ich ALG 1 beantragt, jetzt möchten die natürlich das ich arbeiten gehe, aber bei Mc Donalds oder Burger King. Naja schön und gut, aber alleine wenn ich schon Fleisch sehe bekomme ich ein Brechreiz .. Das habe ich dem Herrn von der Agentur für Arbeit auch so mittgeteilt seine Antwort war Pech. Sie sind nicht Krank nur Schwanger seine Frau wäre ja auch bis kurz vor Ende der Schwangerschaft arbeiten gegangen, da wahrscheinlich der große Unterschied ist sie saß im Büro. Bei mc Donalds wenn ich da selber mal rein gehe und was kaufen möchte, sehe ich einfach wie voll es manchmal ist und die sich da abhetzen und im Mega Stress sind. Stress= nicht gut für das Kind. Ist ihm wortwörtliche egal
Dann meinte er ich kann mir den generellen Beschäftigungsverbot holen. Jetzt die Frage, wer stellt das aus, bekomme ich den überhaupt.. ich habe einfach Angst das Kind durch Stress zu verlieren, da es schon in der Familie vor kam.

 
9 Antworten:

Re: Generelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Sonja85, 16. SSW am 14.02.2017, 18:49 Uhr

Ich habe von meinem FA ein generelles BV bekommen. Jedoch auch nur bei dieser SS durch die Mehrlinge. Ohne Grund wird dir das kein Arzt ausstellen, aber fragen kostet ja nichts&521;

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Re: Generelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Odin3, 15. SSW am 14.02.2017, 18:52 Uhr

Hallo Lisa, ich bin auch 20 Jahre alt. Arbeite in der Gastronomie und manche Tage kann man nicht mal mit McDonalds vergleichen wenn man alleine mal 40-50 Personen alleine bedient. Und ich muss sagen, ich denke ich bin jung und wie gesagt "nur" schwanger nicht krank und Stress hat jeder mal auf arbeit, zuhause mit den Kindern.. wenn du wirklich denkst es ist dir zu viel dann lass dir ein beschäftigungsverbot vom FA geben aber ansonsten besteht ja sonst keine Gefahr wie bei Berufe im Krankheitswesen, Pflegewesen oder direkter Kontakt mit Kindern.

Lg Sarah

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Re: Generelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Lisaaaaah am 14.02.2017, 18:56 Uhr

Das Problem ist nicht nicht schaffen, das Problem ist ich muss nur fleisch Richen oder sehen und ich gehe brechen. Das ist mein Problem.

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Re: Generelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Odin3 am 14.02.2017, 19:04 Uhr

Sieh es so, es ist kein Fleisch was du da riechst sondern Muskelmasse und Pappe mit Ammoniak
Ich weiß das bringt dich jetzt nicht weiter aber so geht es mir auch mit Ragout Fin und alles was mit Mayonnaise zu tun hat

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Re: Generelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Thiara82 am 14.02.2017, 19:40 Uhr

Klar ist es schwierig schwanger einen Job zu bekommen, aber 1. besteht nur weil du Fleisch nicht riechen kannst, keine lebensbedrohende Gefahr für dich oder dein Kind und 2. gibt es auch andere Job als in einem Fastfood-Restaurant.

Darf ich fragen, wann du deine Ausbildung aufgegeben hast?

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Re: Generelles Beschäftigungsverbot

Antwort von annigs, 15. SSW am 14.02.2017, 19:47 Uhr

Als was hattest du denn deine Ausbildung angefangen und in welchem Lehrjahr warst du als du abgebrochen hast wenn ich fragen darf?

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Re: Generelles Beschäftigungsverbot

Antwort von Trasay am 14.02.2017, 19:58 Uhr

Ist ja egal warum sie die Ausbildung abgebrochen hat. aber warum sollst du denn zu MC oder BK? Bewirb dich einfach auch wo anders, als Bürohilfe oder sowas. Oder du sagst dem Chef von Bk/MC einfach die Wahrheit das du brechen musst wenn du das riechen musst. Dann wird er dich kaum einstellen.

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Re: Generelles Beschäftigungsverbot

Antwort von annigs, 15. SSW am 14.02.2017, 20:07 Uhr

Natürlich ist es egal, aber ich dachte wenn sie das vllt gerne gemacht hat, (evtl abgebrochen wegen Betriebsklima oder so) könnte sie sich vllt in einem anderen Betrieb bewerben um ihre Ausbildung fortzusetzen. Wäre doch am besten, erstens hättest du dann irgendwann eine abgeschlossene Ausbildung und zweitens müsstest du dich dann nicht bei McDonald's oder so bewerben.
Unsere Azubine hat auch während ihrer Lehre ein Baby bekommen, alles kein Problem! Sie stand damals ganz am Anfang ihrer Lehre als sie Schwanger wurde, jetzt ist der kleine Mann ein Jahr und in zwei Monaten schreibt sie Zwischenprüfung und ich bin ehrlich gesagt mega Stolz auf sie!!

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Re: Generelles Beschäftigungsverbot

Antwort von amissa am 14.02.2017, 21:06 Uhr

Ich würde mal mit deinem FA reden, schlimmsten Falls kann er dich vorübergehend krank schreiben, nach Ende des 5. Monats dürfte eine Arbeit bei Mäkkes, burger King etc. sich ohnehin nicht mit dem MuSchu vertragen (§ 4 Abs. 2 sagt es gilt Beschäfigungsverbot "2.
nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet" - das dürfte da ja wohl sowohl in der Küche als auch im "Service" der Fall sein und ich nehme mal an, das wäre dann dein Einsatzort ;), vllt. käme man aber auch schon mit Absatz 1 hin - wie dem auch sei, dein FA wird da weiter wissen und dir ggf. sagen können, bei wem du dir Unterstützung holen kannst.

Wobei das einfachste tatsächlich sein wird, bei der Bewerbung gleich auf die SS hinzuweisen (z.B. in dem du beim Lebenslauf bei Familienstand "ledig, 1 Kind voraussichtl. 08/2017" angibst) - da dürften die Damen und Herren bei Mäkkes schon gar nicht auf die Idee kommen, dich einstellen zu wollen (eben weil sie da dann wieder viel zu berücksichtigen haben - nicht zuletzt, daß sie dich an Sonn- und Feiertagen und nach 20 Uhr laut MuSchu nicht beschäftigen dürfen).

Sich für andere Jobs zu bewerben wäre natürlich trotzdem nicht verkehrt, wobei ich ehrlich gesagt ja meinen Schwerpunkt auf einen neuen Ausbildungsplatz legen würde - hast du nicht vllt. jemanden, den du mit zum Amt nehmen kannst, um das zu besprechen? Falls du vorhast, nach dem Mutterschutz direkt wieder mit einer Ausbildung anzufangen (da hat das Ausbildungsjahr ja dann quasi grade erst begonnen) oder deine abgebrochene Ausbildung weiterzumachen, wären Praktika in der verbleibenden Zeit bei Betrieben, die dich dann evtl. ausbilden wollen würden ja vermutlich sinnvoller als irgendein vorübergehender 08/15 Job - das weiß auch der Herr vom Amt und gerade wenn du ALG1 und nicht 2 beziehst, müsste der dich da unterstützen. Dafür solltest du ihm allerdings klar darlegen können, wie du dir deine (nahe) berufliche Zukunft so vorstellst und was du unternehmen möchtest, sonst wird er sagen (bzw. denken ;) ) "du bist eh hoffnungslos, also Arbeit nach Schema f"

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