Geschrieben von Patrizia_Y am 14.01.2016, 15:55 Uhr |
Elternzeit von Vater ab Geburt
Hi Mädels,
wisst ihr wo es im Gesetz steht dass der Vater auch den Anspruch hat ab Geburt einen Monat Elternzeit zu nehmen?
Der Arbeitgeber von meinem Mann zickt jetzt irgendwie rum
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von Babyle2, 23. SSW am 14.01.2016, 16:19 Uhr
Hallo.
Er hat nicht nur einen Monat sondern genau 8 Wochen anspruch auf Elternzeit.
Der Arbeitgeber meines Mannes wird auch zu schlucken haben weil wir uns für 2x 4 Wochen entschieden haben.
Rein rechtlich muss es der Mann deines Mannes akzeptieren.
LG
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von funkahobbes, 23. SSW am 14.01.2016, 18:56 Uhr
Es gibt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre, die heißt Elterngeld und Elternzeit.
Gibt es als pdf Download oder als Heftchen. Da steht ALLES drin, und zwar aus erster Hand. Lad dir das mal runter, such dir die passende Stelle und halte sie dem Arbeitgeber unter die Nase.
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von jolina06 am 14.01.2016, 21:41 Uhr
Hihi der mann deines Mannes hat mich amüsiert musste laut lachen
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von zauberinsel am 15.01.2016, 8:20 Uhr
huhu aus dem juli 2016
meiner überlegt auch es zu teilen, 2x 4 wochen , dieses und nächstes jahr
bin da auch mal gespannt ob das so geht, aber muss ja obs dem AG passt oder nicht.
ab geburt nimmt er dann seinen sommerurlaub und will dann direkt den 1 monat ranhängen, oha da wird sich der AG auch freuen
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von SDK2014, 24. SSW am 15.01.2016, 8:47 Uhr
Guten Morgen, grundsätzlich hat der Mann 8 Wochen Anspruch auf Elterngeld. § 1, viel wichtiger § 4 (4) BEEG.
Auf Elternzeit an sich hat er genau so viel Anspruch wie die Mutter, also drei Jahre § 15 (1) und (2) BEEG.
Für den Arbeitgeber ist der § 15 BEEG allerdings entscheidend. Denn ob dein Mann Geld dafür bekommt, kann dem Arbeitgeber ja herzlich egal sein. Mein Mann beantragt z. B. zwei Monate, sobald die 3 zuhause sind und dann nochmal 2 Monate wenn sie schon älter sind (11. und 12. Lebensmonat). Da er das Elterngeld teilen lässt, hat er 4 Monate Anspruch auf Elterngeld. Die eigentliche Elternzeit bleibt davon allerdings unberührt. Sprich: Wir hätten beide grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf 3 Jahre zuhause zu bleiben. Dass das finanziell nicht zu stemmen wäre ist mal was anderes.
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von Janni Jan am 15.01.2016, 12:37 Uhr
Hallo aus Teneriffa!
Meine Hebamme sagte, dass es nur wichtige ist, diese frühzeitig (mind 7 Wochen vorher) anzumelden.
Mein Mann wird den Hauptteil unserer Elternzeit nehmen und nebenbei etwas arbeiten. Lässt sich alles irgendwie stemmen...
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von PingSunshine, 22. SSW am 15.01.2016, 12:40 Uhr
Uns wurde gesagt man muss mindestens 2 Monate nehmen.. Beim Amt für Versorgung bekommt man alle Infos
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von funkemariechen, 22. SSW am 16.01.2016, 12:49 Uhr
Nehmts mir nicht übel, aber verbreitet doch kein Halbwissen. Jeder schmeißt so Fetzen hier in Raum, die dann weiter verbreitet werden.
Natürlich hat dein Partner Anspruch auf Elternzeit und auch Elterngeld. Und nicht nur 8 Wochen.
Ihr habt beide zusammen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, vorausgesetzt ihr nehmt beide Elternzeit und mindestens 2 Monate. Ihr müsst die 14 Monate also aufteilen. Wenn dein Mann jetzt zB nur 1 Monat daheim bleiben will, dann kann er das natürlich auch. Nur dann habt ihr zusammen nur 13 Monate. Einer allein hat also nur 12 Monate, wobei dir der Mutterschutz noch abgezogen wird.
Ich würde an eurer Stelle dem Chef deines Mannes schriftlich mitteilen dass er den ersten Lebebsmonat als Elternzeit nehmen wird. Da kann der Chef legal nix gegen machen.
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von PiaMarie, 26. SSW am 17.01.2016, 20:41 Uhr
Hallo,
Ja wir hier. Es ist schließlich ein Recht des Arbeitnehmers (Arbeitgeber nehmen es mit Recht und Gesetz auch sehr genau, wenn es um Kündigung, Geld und Co geht)
Mein Mann ist nach Geburt 1 Monat zusammen mit mir zu Hause, ich bis 7. Monat, und dann hat mein Mann noch 6 Monate Elternzeit.
Danach arbeiten wir beide 30h - bekommen so noch 4 Monate Elterngeld Plus und ab 18 Monate beide dann 35h - mit Gleitzeit ;-)
Sollen sich echt nicht so anstellen -.-
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von PiaMarie, 26. SSW am 17.01.2016, 20:44 Uhr
Genau, wenn dein Mann nur einen Monat daheim bleiben will, bekommt er in dem Monat kein Elterngeld, da muss er mindestens 2 Monate nehmen.
Machbar wäre allerdings auch im zweiten Monat bis maximal 30h zu arbeiten (was natürlich aufs Elterngeld prozentual angerechnet wird)
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von PiaMarie, 26. SSW am 17.01.2016, 20:45 Uhr
... Und mit der neuen Elterngeld Plus Regelung und Partnerschaftsbonus hat man sogar noch mehr Möglichkeiten.
Re: Elternzeit von Vater ab Geburt
Antwort von Patrizia_Y, 23. SSW am 25.01.2016, 7:49 Uhr
Hallo Mädels,
sorry hatte Urlaub und war im Büro in Kinderzimmer umbauen Stress Er will an Geburt einen Monat daheim bleiben und dann nach meinen 12 Monaten bleibt er noch ein weiteres Jahr daheim, ein Monat mit Elterngeld Rest halt unbezahlt
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