Geschrieben von ChaosMistress, 10. SSW am 19.05.2020, 8:18 Uhr |
Chaos auf Arbeit
Uff Leute, ich bin durch.
Gestern bekam ich eine E-Mail vom AG warum ich mich denn nicht melden würde. Ich war verwirrt und rief sofort an. Es stellte sich als ein Missverständnis heraus, weil ich im Gespräch wohl verstanden hatte, dass ich 14 Tage Zeit habe, mich zu melden und mein AG wohl nur meinte, ich müsse mich nicht sofort melden.
Natürlich hat er mich auf Grund der vermuteten SS nicht eingeplant. (Sehr edel, finde ich)
Im Gespräch (vor 2 Wochen) war ebenfalls die Rede davon, dass ich in Kurzarbeit bleiben würde, weil Ende Mai Mitarbeitergespräche anstehen und dann die Frage war, ob ich bereit wäre zu Pendeln und mit den Stunden runter zu gehen.
Jetzt blickte ich neulich mal auf mein Konto und siehe da... ich erhielt schon letzten Monat mein Vollzeitgehalt.
Im Telefonat meinte mein AG nun, ich solle doch bitte rückwirkend eine Krankschreibung vom 11.05. bis zum 25.05. (Also meinen nächsten Termin) einreichen, weil ihm die Buchhaltung sonst aufs Dach steige.
Ein Arzt kann aber auf dem Schein nicht mehr als 2 Tage zurück datieren, wie ich nun erfuhr.
Das heißt, dass ich in den Augen meines AG's nun eine Woche unentschuldigt nicht anwesend war. (Na prima!)
Nach einem Anruf gestern beim FA wegen der Krankschreibung erhielt ich natürlich rückwirkend nichts aber gleich mein Berufsverbot aus gesundheitlichen Gründen. Bis Mitte November, wo ich dann nahtlos in den Mutterschutz übergehe. ( )
Ich habe jetzt angefragt, ob man die fehlende Woche nicht irgendwie im Nachhinein mit meinen Urlaubstagen verrechnen könne. Irgendwie ist das alles doof und ich fühle mich zwar schuldig, bin aber auch der Meinung, dass ich an diesem Missverständnis keine Schuld trage.
Und das alles natürlich, obwohl ich erst im Februar bei meinem jetzigen AG angefangen habe. (Was für ein toller erster Eindruck!)
Hat vielleicht jemand eine Idee, wie man das sonst noch klären könnte?
Re: Chaos auf Arbeit
Antwort von Sophie143, 12. SSW am 19.05.2020, 8:28 Uhr
Vielleicht kann Deine Ärztin das Beschäftigungsverbot ab dem 11.05. ausstellen? Das sollte rückwirkend eigentlich kein Problem sein, da es ja nur ein selbstgeschriebenes Dokument für den Arbeitgeber ist. Vielleicht lässt sich Deine Ärztin ja darauf ein, wenn Du ihr die Lage erklärst?
Ansonsten würde mir auch nur Urlaub einfallen.
Re: Chaos auf Arbeit
Antwort von ChaosMistress am 19.05.2020, 8:32 Uhr
Das habe ich ebenfalls versucht aber das wurde mir auch nur ab 18.05. ausgestellt. Aber an die Krankenkasse melden muss ich das nicht, oder? Das macht doch mein AG?
Danke für die liebe Antwort. :)
Re: Chaos auf Arbeit
Antwort von Sophie143, 12. SSW am 19.05.2020, 8:41 Uhr
Ja, das läuft alles über den Arbeitgeber. Ich habe letzte Woche auch ein individuelles BV bekommen, meine Ärztin hätte das sicher auch eine Woche noch zurück datiert wenn ich es erklärt hätte. Hmmm..ja dann bleibt wohl nur Urlaub oder Überstunden oder falls nicht vorhanden vielleicht unbezahlter Urlaub :-/
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