Geschrieben von Carolina2019 am 22.05.2018, 8:05 Uhr |
Auszahlung des Elterngeldes
So wie ich es verstanden habe hast du, sofern du Basis Elterngeld nimmst, dieses bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Bei 2 Monaten MuSchu sind dass dann noch 10 Monate. Wenn für den 17.10.2018 noch MuSchu gezahlt wird, beginnt das Elterngeld am 18.10.2018.
Du kannst über jeden Monat entscheiden, ob du ihn teilst und den Zeitraum mit halber Auszahlung verdoppelst. Das darfst du, so weit ich weiß, auch wenn du nichts dazu verdienst.
Und dann hat der Partner eben noch 2 Monate, auch er kann diese halbieren und verdoppeln, aber er muss insgesamt 2 monate voll bekommen.
Ohne Anspruch auf Richtigkeit! So habe ich es verstanden!
LG Caro
- Auszahlung des Elterngeldes - Wunderbar2018, 27. SSW 22.05.18, 7:55
- Re: Auszahlung des Elterngeldes - Carolina2019 22.05.18, 8:05
- Re: Auszahlung des Elterngeldes - soanaz2, 27. SSW 22.05.18, 8:45
- Re: Auszahlung des Elterngeldes - Wunderbar2018, 27. SSW 22.05.18, 8:48
- Re: Auszahlung des Elterngeldes - FashionStyle 22.05.18, 9:01
- Re: Auszahlung des Elterngeldes - Wunderbar2018, 27. SSW 22.05.18, 10:54
- Re: Auszahlung des Elterngeldes - Carolina2019 22.05.18, 12:19
- Re: Auszahlung des Elterngeldes - Wunderbar2018, 27. SSW 22.05.18, 10:54
- Re: Auszahlung des Elterngeldes - Augustmama2018, 28. SSW 22.05.18, 12:28
- Re: Auszahlung des Elterngeldes - Klara2015 23.05.18, 8:35