August 2018 Mamis

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Geschrieben von Wunderbar2018, 27. SSW am 22.05.2018, 7:55 Uhr

Auszahlung des Elterngeldes

An diejenigen die schon Durchblick haben in dem Dschungel der Undurchsichtigkeit!

Wenn das Kind am 22.08.2018 geboren wird, dann erhalte ich bis zum 17.10.2018 Mutterschaftsgeld.

Das Mutterschaftsgeld wird/ist gleichzeitig auch schon Elterngeld.

Dann wird das (richtige) Elterngeld ab dem 17.10.2018 bis 21.11.2018 ausbezahlt?!
Und dann vom 22.11.2018 bis 21.12.2018 usw.???

Habe ich das so richtig rausgelesen?

 
8 Antworten:

Re: Auszahlung des Elterngeldes

Antwort von Carolina2019 am 22.05.2018, 8:05 Uhr

So wie ich es verstanden habe hast du, sofern du Basis Elterngeld nimmst, dieses bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Bei 2 Monaten MuSchu sind dass dann noch 10 Monate. Wenn für den 17.10.2018 noch MuSchu gezahlt wird, beginnt das Elterngeld am 18.10.2018.

Du kannst über jeden Monat entscheiden, ob du ihn teilst und den Zeitraum mit halber Auszahlung verdoppelst. Das darfst du, so weit ich weiß, auch wenn du nichts dazu verdienst.

Und dann hat der Partner eben noch 2 Monate, auch er kann diese halbieren und verdoppeln, aber er muss insgesamt 2 monate voll bekommen.

Ohne Anspruch auf Richtigkeit! So habe ich es verstanden!

LG Caro

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Re: Auszahlung des Elterngeldes

Antwort von soanaz2, 27. SSW am 22.05.2018, 8:45 Uhr

Hallo Wunderbar,

Ist jetzt zwar schon ein paar Jahre her wo ich mich zuletzt mit dem Thema beschäftigt habe.....aber es ist richtig, dass das Elterngeld erst nach dem Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird. Sprich das Elterngeld dann für 10 Monate bis zum ersten Geburtstag...Auszahlungstag dürfte immer um den Tag der Geburt also in deinem Beispiel der 22.. liegen.
Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind zwei paar Stiefel....das eine wird von der Krankenkasse gezahlt das andere vom Amt für Versorgung und Familienförderung.
Wie schon geschrieben wurde kannst du das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen...der Betrag ist dann halbiert.
Am Anschluß kannst du dann je nachdem in welchem Bundesland du wohnst Landeserziehungsgeld/ Betreuungsgeld beantragen.

LG

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Re: Auszahlung des Elterngeldes

Antwort von Wunderbar2018, 27. SSW am 22.05.2018, 8:48 Uhr

Danke euch.
Ich blick da echt nur sehr schwer durch...

Bei Fragen komme ich erneut auf euch zu

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Re: Auszahlung des Elterngeldes

Antwort von FashionStyle am 22.05.2018, 9:01 Uhr

Achtung! (ich hoffe ich erkläre das jetzt richtig)
2 Jahre Elternzeit und 2 Jahre Elterngeld ist dann aber ein Unterschied.
Man kann 2 Jahre in Elternzeit gehen, bekommt aber nicht für 24 Monate Elterngeld sondern nur für 22 Monate.
24 Monate Elterngeld gibt es nur, wenn der Mann sich auch 2 Monate Elternzeit gönnt.
Da bin ich drauf rein gefallen (oder bin dümmer als gedacht). Blieb 2 Jahre zu Hause und wollte nach dem 2. Geburtstag meiner Tochter zurück in den Job. Plötzlich gab es Post von der Krankenkasse, dass ich nicht versichert sei, weil ich ja kein Elterngeld mehr bekomme und nicht arbeite......

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Re: Auszahlung des Elterngeldes

Antwort von Wunderbar2018, 27. SSW am 22.05.2018, 10:54 Uhr

Wow, danke für den Hinweis.
Ich glaube ich werde mal eine Schwangerenberatung hinzuziehen.

Dieses blöde Thema ist ja komplizierter als gedacht. Und jetzt arbeite ich im öffentlichen Dienst mit vielen Gesetzen

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Re: Auszahlung des Elterngeldes

Antwort von Carolina2019 am 22.05.2018, 12:19 Uhr

Najaaa, das Bundesministerium hat eine neue Broschüre raus gegeben, die finde ich super gut erklärt. Viel besser als die alte. Aber klar, eine kostenlose Beratung ist bestimmt auch gut.

Das mit den 22 Monaten liegt daran, dass du insgesamt 12 Monate hast, die beiden im Mutterschutz werden immer als Basismonate gezählt. dann bleiben dir noch 10, die du aufteilen kannst. Es sei denn du bist allein-erziehend. Dann kannst du die Partnermonate auch noch nehmen.
Und wenn du keine Mutterschutzleistung von KK und Arbeitgeber bekommst, z.b. weil du Arbeitslos bist, kannst du eben die kompletten 12 Monate aufteilen (so habe ich es verstanden)

Und nicht vergessen: Elternzeit und Elterngeld ist nicht das selbe :)

Viel Erfolg im Dschungel :-)

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Re: Auszahlung des Elterngeldes

Antwort von Augustmama2018, 28. SSW am 22.05.2018, 12:28 Uhr

Klingt kompliziert, geht aber eigentlich, wenn man sich das mal auf dem Kalender plant.

Mutterschaftsgeld
Sechs Wochen vor ET + ET selbst + acht Wochen nach ET (oder zwölf bei Frühchen)
Das ist der Zeitraum für Mutterschaftsgeld.
Maximal 13eur pro Tag von deiner Krankenkasse, die Differenz zu deinem eigentlichen Gehalts kriegst du vom Arbeitgeber.

Elterngeld
Wird, wie du schon richtig schreibst, für volle Lebensmonate des Kindes und nicht Kalendermonate bezahlt, es zählt also das Geburtsdatum.
Basiselterngeld stehen dir 12 Monate zu oder 14 wenn dir Partnermonate zustehen oder du alleinerziehend bist.
Die ersten zwei Monate Basiselterngeld werden mit den acht Wochen Mutterschaftsgeld "verrechnet". Es bleiben also 10 bzw. 12 (mit Partnerbonus) zu deiner freien Verfügung.
Und die kannst du aufteilen wie du lustig bist.
Zum Beispiel 12 Monate volles Elterngeld, danach nichts mehr.
Oder 6 Monate volles Elterngeld und 12 Monate ElternGeldPlus. Da werden quasi sechs Basismonate auf die doppelte Länge gestreckt. Du erhältst entsprechend nur die Hälfte des normalen Basiselterngeldes.
Kann aber sehr lukrativ sein, wenn du zum Beispiel da schon Teilzeit arbeiten gehst, weil dann kein Abzug bei ElternGeldPlus erfolgt und du somit unter dem Strich deutlich mehr rauskriegst.

Also eigentlich ist das extrem flexibel gestrickt. Man muss sich nur mal dransetzen und es wirklich durchspielen und schauen was dir individuell am meisten bringt.

Was ich ganz hilfreich fand war die Seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Familien-wegweiser.de heißt die Seite glaube ich. Musst du mal googeln.
Geh da mal auf die "ausführliche Berechnung" des Elterngeldes und es öffnet sich ein wunderbares Tool, wo du alles möglich "durchprobieren kannst"
Deine Familiensituation eingeben, was du vorher verdient hast, wieviel Monate du welches Elterngeld haben möchtest, was es für Auswirkungen hat wenn du danach was dazuverdienst pro Woche, was für Auswirkungen Partnermonate und Elterngeldplus haben.

Und das gute da ist, dass der Rechner ziemlich idiotensicher ist.
Du kannst nicht zu viele Monate planen, da das System gleich meckert.
Du kannst die ersten zwei Monate nach der Geburt nur mit Basiselterngeld verrechnet etc.

Also tob dich da mal aus! Kann ich nur empfehlen!

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Re: Auszahlung des Elterngeldes

Antwort von Klara2015 am 23.05.2018, 8:35 Uhr

Du bist nicht mehr versichert wenn du nicht mehr in Elternzeit bist. Das hat nichts mit elterngeld zu tun. Du kannst ja auch drei jahre Elternzeit nehmen pro Elternteil.
So machen das mein mann und ich. Er nimmt elterngeld und ich bin einfach nur in Elternzeit.

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