Geschrieben von misses-cat, 28. SSW am 29.01.2024, 7:58 Uhr |
Achtung da kann man sehr viel falsch machen!!!
Offiziell bzw schriftlich solltest du die Elternzeit erst nach der Geburt mitteilen ( vorher Brief fertig machen da Elternzeit 7wochen vor Beginn anmelden also im Klartext wenn das Kind am et oder nach et geboren wird maximal 1 Woche nach Geburt Ausnahme das Kind kommt vor et, dann verlängert sich der nachgeburtliche Mutterschutz und man hat dementsprechend länger Zeit, wenn Kind dann geboren einfach genaues Geburtsdatum eintragen und fertig, die Geburtsurkunde musst du höchstwahrscheinlich eh nachreichen das schaffen die Standesämter meistens nicht so schnell)
Wenn du es vor der Geburt mitteilst mit Datum bis wann ist diese Mitteilung verbindlich bis zum zweiten Geburtstag des Kindes und du kannst nichts mehr ändern
Was du auch bedenken solltest dein Kind kommt im Mai, die meisten Kitas und Tagesmütter starten immer zum neuen Schuljahr also Aug/Sep und du solltest 6 Wochen für die Eingewöhnung einplanen.
Du kannst zb auch zwei Jahre nehmen und in Elternzeit bis zu32 Stunden arbeiten
- Wann AG über Elternzeit informieren? - Panduin, 26. SSW 26.01.24, 10:55
- Re: Wann AG über Elternzeit informieren? - Malaf, 26. SSW 26.01.24, 12:56
- Re: Wann AG über Elternzeit informieren? - natalie_92, 24. SSW 26.01.24, 13:34
- Re: Wann AG über Elternzeit informieren? - JasminZimtstern, 25. SSW 26.01.24, 14:13
- Re: Wann AG über Elternzeit informieren? - Neolienchen, 25. SSW 26.01.24, 18:16
- Re: Wann AG über Elternzeit informieren? - Skorpion86, 25. SSW 26.01.24, 18:17
- Achtung da kann man sehr viel falsch machen!!! - misses-cat, 28. SSW 29.01.24, 7:58
- Re: Achtung da kann man sehr viel falsch machen!!! - BabyBoy20 29.01.24, 14:13
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