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Wann AG über Elternzeit informieren?

Thema: Wann AG über Elternzeit informieren?

Huhu ihr . Ich habe ET am 7.5 Und Mutterschutz beginnt ab 26.3 . Nun meine Frage , wann und wie informiere ich meinen Chef über die Dauer meiner Elternzeit ? Und muss ich an den Mutterschutz beginn auch nochmal erinnern in dem Schreiben ? LG Panda-Mama

von Panduin am 26.01.2024, 10:55



Antwort auf Beitrag von Panduin

Hab ich heute auch darüber nachgedacht - mein ET ist auch der 07.05. Freue mich auch über antworten

von Malaf am 26.01.2024, 12:56



Antwort auf Beitrag von Panduin

Hallo! Also ich habe mit meinem AG schon über Elternzeit gesprochen und habe ihm ganz klar gesagt wann ich frühestens wieder kommen kann (mein ET ist in Mai, aber mein Kind kann erst am August 2025 in Kita wenn alles gut wird). Wegen Mutterschutz habe ich auch schon gesprochen bzw. Meine Chefin hat die Bestätigung der Schwangerschaft von meiner FA gebraucht und in dieser Bestätigung stand Beginn meiner Mutterschutz

von natalie_92 am 26.01.2024, 13:34



Antwort auf Beitrag von Panduin

Genau bei mir war es auch so. Ich habe vom Frauenarzt die Schwangerschaftsbestätigung für mein Geschäft bekommen und da stand der Beginn vom Mutterschutz mit drauf. Dann habe ich von der Arbeit ein Schreiben zugeschickt bekommen, in dem ich den Antrag auf Elternzeit ausfüllen soll.

von JasminZimtstern am 26.01.2024, 14:13



Antwort auf Beitrag von Panduin

Gesetzlich ist 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Da der Mutterschutz meist 8 Wochen ist, außer in Sonderfällen, muss man recht schnell reagieren. Achtung, Elternzeit beim Arbeitgeber melden ist etwas Anderes als Elterngeld beantragen.

von Neolienchen am 26.01.2024, 18:16



Antwort auf Beitrag von Panduin

Spätestens 7 Wochen bevor du die Elternzeit beginnen möchtest, musst du sie deinem AG mitteilen.

von Skorpion86 am 26.01.2024, 18:17



Antwort auf Beitrag von Panduin

Offiziell bzw schriftlich solltest du die Elternzeit erst nach der Geburt mitteilen ( vorher Brief fertig machen da Elternzeit 7wochen vor Beginn anmelden also im Klartext wenn das Kind am et oder nach et geboren wird maximal 1 Woche nach Geburt Ausnahme das Kind kommt vor et, dann verlängert sich der nachgeburtliche Mutterschutz und man hat dementsprechend länger Zeit, wenn Kind dann geboren einfach genaues Geburtsdatum eintragen und fertig, die Geburtsurkunde musst du höchstwahrscheinlich eh nachreichen das schaffen die Standesämter meistens nicht so schnell) Wenn du es vor der Geburt mitteilst mit Datum bis wann ist diese Mitteilung verbindlich bis zum zweiten Geburtstag des Kindes und du kannst nichts mehr ändern Was du auch bedenken solltest dein Kind kommt im Mai, die meisten Kitas und Tagesmütter starten immer zum neuen Schuljahr also Aug/Sep und du solltest 6 Wochen für die Eingewöhnung einplanen. Du kannst zb auch zwei Jahre nehmen und in Elternzeit bis zu32 Stunden arbeiten

von misses-cat am 29.01.2024, 07:58



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Achtung, weil sich das hier so einfach liest: wenn du 2 Jahre nimmst, kannst du nur mit ZUSTIMMUNG DES ARBEITGEBERS verlängern!!! Elternzeit beenden geht- mit Zustimmung des AG -jederzeit frühzeitig. Außerdem gibt es die Möglichkeit währender EZ in Teilzeit zu arbeiten. Bei m bisherigenAG oder einem anderen AG. Nach der Elternzeit hast du Anspruch auf die alte Arbeitszeit, z.B. 40h. Heißt, wenn man z.B. 3 Jahre einreicht, kann man auch nach 18 Monaten mit 25h in TZ wiederkommen - nach den 3 Jahren hat man dann nochmal die Wahl zurück auf 40h zu gehen oder dauerhaft bei weniger zu bleiben. Sagst du gleich, dass du nach 18 Monaten wiederkommst und gehst dann in TZ, hast du keinen Anspruch mehr auf die volle Stelle.

von BabyBoy20 am 29.01.2024, 14:13