Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Terkey235 am 19.04.2023, 17:44 Uhr

Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Im Beschäftigungsverbot hättest du ohnehin gar nicht umziehen dürfen. Du hättest von heute auf morgen wieder einsatzbereit sein müssen, wenn dein erst später AG eine Ersatztätigkeit für dich gehabt und dich aus dem BV geholt hätte. Oder aber du - Gott bewahre - z.B. eine Fehlgeburt erlitten hättest oder sonst etwas passiert wäre.

Einfach umziehen und dem AG bei vollen Bezügen nicht zur Verfügung zu stehen wäre nicht möglich.

Alles Gute für euch, terkey

 
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