Geschrieben von Terkey235 am 19.04.2023, 17:44 Uhr |
Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?
Glückwunsch zur Schwangerschaft!
Im Beschäftigungsverbot hättest du ohnehin gar nicht umziehen dürfen. Du hättest von heute auf morgen wieder einsatzbereit sein müssen, wenn dein erst später AG eine Ersatztätigkeit für dich gehabt und dich aus dem BV geholt hätte. Oder aber du - Gott bewahre - z.B. eine Fehlgeburt erlitten hättest oder sonst etwas passiert wäre.
Einfach umziehen und dem AG bei vollen Bezügen nicht zur Verfügung zu stehen wäre nicht möglich.
Alles Gute für euch, terkey
- Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 17:42
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Neverland 18.04.23, 18:38
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 18:46
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - memory 18.04.23, 19:25
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - petra.maus 26.03.24, 21:14
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 18:46
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - desireekk 19.04.23, 6:55
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - WonderWoman 19.04.23, 10:55
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Ellert 20.04.23, 6:20
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Terkey235 19.04.23, 17:44
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Neverland 18.04.23, 18:38
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