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Geschrieben von desireekk am 05.04.2023, 13:34 Uhr

Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?

Sorry für das denglisch…

Mein Sohn hat ein Job-Angebot und die Firma würde ihm den Umzug von den USA nach Deutschland bezahlen:
Flug, Übergepäck (Umzugscontainer braucht er nicht), temporäre Unterkunft für 2-3 Monate, Maklergebühren, etc.

Weiß jemand, ob das steuerpflichtig wäre in Deutschland?
Irgendwie ist das ja ein geldwerter Vorteil…

Viele Grüße

D

… der Bub hat noch nicht mal fertig studiert und kriegt schon solche Angebote… Ich kann nur mit dem Kopfschütteln…

 
13 Antworten:

Re: Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?

Antwort von Lena_1922 am 05.04.2023, 14:12 Uhr

Oft gibt es dazu Regeln im Tarif/Hausvertrag.
Wo ist sein Standort, Betriebsstätte?
Gibt es eine Zusatzvereinbarung für die USA?
Nach 183 Tagen in den USA wird er steuerpflichtig.
Er geht nur vorübergehend ?
Er zahlt die Kosten oder der Arbeitgeber direkt ?

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Re: Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?

Antwort von tonib am 05.04.2023, 17:58 Uhr

Ich habe einmal einen Relocation-Service (bezahlt von meiner Firma) in Anspruch genommen und die Leistungen mW nicht versteuert. Auch nicht die Wohnung für ein paar Monate.

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Re: Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?

Antwort von desireekk am 05.04.2023, 21:21 Uhr

Lena

Wie ich geschrieben habe: er zieht von den USA nach Deutschland :-)
Er zieht nach Deutschland um diesen Job zu beginnen, der Arbeitgeber ist in Deutschland ansässig, und er beginnt seine Arbeit in Deutschland, er studiert jetzt hier noch in den in USA.
Derzeit versuchen wir eben rauszufinden, was gegebenenfalls versteuert werden muss. Das wird nicht primär die Entscheidung beeinflussen, aber man weiß einfach gerne, worauf man sich einlässt.

Andererseits: könnte er ja die Kosten für den Flug, etc. als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Insofern glaube ich nicht, dass es versteuert werden muss, aber irgendwie fühlt es sich für mich als geldwerter Vorteil an…

Steuerpflichtig ist er hier (als US-Bürger) sowieso in den USA so oder so, egal, wo auf der Welt wohnt…(auf die nächste Steuerklärung freue ich mich sogar nicht, obwohl die hier in den USA sonst viel einfacher ist als in Deutschland).

VG

D

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Re: Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?

Antwort von Suomi am 06.04.2023, 9:44 Uhr

So wie ich es Mal verstanden habe, gilt nur der Betrag als Geldwerter Vorteil, der den Höchstsatz übersteigt den man selbst steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann.

Aber richtig wissen tu ich es auch nicht vielleicht meldet sich noch ein Steuerberater hier.

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Re: Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?

Antwort von kevome* am 06.04.2023, 13:30 Uhr

Ich habe schon 2 vom AG bezahlte Umzüge innerhalb Deutschlands hinter mir. Einmal wurde zusätzlich 6 Monate ein Hotelzimmer bezahlt, bis ich eine Wohnung vor Ort gefunden hatte. Beim zweiten Mal wurde die Doppelmiete für alte und neue Wohnung für 5 Monate gezahlt. Ich musste dafür nie Steuern zahlen. Das wurde alles pauschal vom AG übernommen

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Re: Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?

Antwort von desireekk am 06.04.2023, 16:51 Uhr

Danke Dir!

Ist wohl echt so das s das in Deutschland nicht so steuern ist, prima!

VG

D

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Re: Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?

Antwort von sammy_klein am 06.04.2023, 19:06 Uhr

Mir wurde auch mal vom AG der Umzug aus dem Ausland nach DE bezahlt und ich musste das nicht versteuern.
VG
sammy

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Re: Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?

Antwort von Silvia3 am 08.04.2023, 2:31 Uhr

"Lohnsteuerlich kann der Arbeitgeber die durch einen beruflich veranlassten Umzug entstandenen tatsächlichen Umzugskosten sowie die dadurch anfallenden Mehraufwendungen steuerfrei erstatten. Verbleibende Aufwendungen können vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist."

Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/umzugskostenverguetungen-in-der-entgeltabrechnung_idesk_PI42323_HI1565930.html

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Danke an alle!

Antwort von desireekk am 10.04.2023, 14:29 Uhr

Vielen Dank an alle, scheint also in Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein…

Ich bin immer noch fassungslos über die Summen die meinem Sohn angeboten werden.
Aber mei, er hat sich so in sein Studium reingehängt, baut noch ein elektrisches Rennauto für die Uni,… ich freu mich.

Übrigens ist die Erstattung der Kosten hier in den USA steuerpflichtig…

Sollte wirklich nach Deutschland gehen, wird die US- Steuerklärung kein Spaß…

Ich werde berichten, wie es ausgeht!
Er wartet noch hier in den USA auf ein Angebot…

VG

D

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Re: Danke an alle!

Antwort von Silvia3 am 10.04.2023, 20:57 Uhr

Du hast hoffentlich nicht vergessen, dass die angebotenen Summen brutto sind und heftigen Steuern und Sozialabgaben unterliegen. Dazu noch hohe Mieten und Mietnebenkosten. Auch, wenn dein Sohn danach nicht am Hungertuch nagen wird - die Ernüchterung ist groß, wenn er merkt, dass vom üppigen Brutto in Steuerklasse 1 gar nicht so viel frei verfügbares Einkommen übrig bleibt.

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wenn der AG das zahlt

Antwort von Caot am 11.04.2023, 14:43 Uhr

bekommt er doch eine Rechnung, also der AG.

Ich hab schon mehrmals Umzüge und Hotel bezahlt bekommen. Das hat der AG geregelt. Hotel hab ich die RE immer beim AG abgegeben bzw. die Damen im Sekretariat haben das dann entgegen genommen.

Umzüge liefen gleich auf Rechnung des AG.

Da stand nie mein Name drin.

Mein Sohn bekommt jetzt als dualer Student auch alles vom AG in den Hintern geblasen. Irre! Aber auch hier reicht er lediglich die Rechnungen ein.

Mir ist jetzt nicht bekannt, dass ich je Steuern deswegen irgendwo nachgezahlt hätte.

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Re: Danke an alle!

Antwort von desireekk am 12.04.2023, 14:53 Uhr

Ich danke dir Silvia. Guter Hinweis.
Ich bin beruflich in dem Bereich mit unterwegs.

Eine der ersten Webseiten, die ich ihm geschickt habe war nettolohn.de :-)

Wenn sich das Einstiegsgehalt, aber jenseits der KV-Versicherungspflichtgrenze befindet… Dann ist das schon eine Hausnummer in meinen Augen.

LG

D

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Re: Danke an alle!

Antwort von KKM am 12.04.2023, 16:56 Uhr



Glückwunsch zum Top-Erstjob!

Da sind viele nicht einmal kurz vor der Rente.....

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