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Geschrieben von Methos am 19.03.2023, 14:57 Uhr

Hausverwaltung Software / Eigentümer - Mietverwaltung selber machen

Hallo, bei meiner Schwester wurde von Seiten der Hausverwaltung der Vertrag gekündigt, da die ET Gemeinschaft sehr klein ist und sich das nicht rentiert Lt. Verwaltung. Nun ist die Frage, ob man das auch selber machen kann mit einer entsprechenden Software. sowas kann man ja kaufen (einmalige Kosten) oder sich einen Zugang kaufen (höhere Kosten).
Es sind drei Eigentümer und davon ist eine Partei vermietet. Hat jemand Erfahrungen oder kann da etwas empfehlen? Muss halt auch eine Abrechnung für den Mieter erstellt werden, damit es keinen Ärger gibt. Andere Hausverwaltungen nehmen so kleine ETG wohl gar nicht auf….
Liebe Grüße
Marion

 
7 Antworten:

Re: Hausverwaltung Software / Eigentümer - Mietverwaltung selber machen

Antwort von Meike789 am 19.03.2023, 16:35 Uhr

Das kann man selber machen und das machen ja auch viele. Mir würde eine Exceltabelle für die Nebenkosten und gemeinschaftlichen Kosten und so reichen. Kauft euch am besten ein gutes Buch (vielleicht gibt es was von Stiftung Warentest) und orientiert euch an der letzten Abrechnung. Aber einen Verwalter braucht ihr nicht zwingend (was steht denn in eurer Teilungserklärung?). Oder ihr wählt einen Eigentümer, der die Verwalterarbeit macht und ein paar Euros dafür kriegt.

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Welche Software ist zu empfehlen? Mieter geeignet?

Antwort von Methos am 19.03.2023, 16:49 Uhr

Ja, das dachte ich auch, aber das muss ja auch für eine Mieterabrechnung ausreichend sein.ob da eine excel Tabelle reicht?
Lg
Marion

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Re: Hausverwaltung Software / Eigentümer - Mietverwaltung selber machen

Antwort von Silvia3 am 20.03.2023, 6:16 Uhr

Die Verwaltertätig ist mit relativ viel rechtlicher Verantwortung verbunden, denn ein ordentlicher Verwalter macht nicht nur die Abrechnung, sondern behält auch die ständigen Gesetzesänderungen im Auge. Im Hinblick auf die Vermietung kann das wichtig sein. Ich würde keine Hausverwaltung machen wollen. Das nur als Hinweis. Und wie schon gesagt, in der Teilungserklärung steht meistens, was in Sachen Hausverwaltung zu beachten ist.

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Re: Hausverwaltung Software / Eigentümer - Mietverwaltung selber machen

Antwort von Lena_1922 am 20.03.2023, 10:44 Uhr

Außerdem stellt sich die Frage nach dem Konto für die WEG,
nur ein Konto oder zwei ? eins für laufende Kosten - eins für Rücklagen ?
Wer hat Zugriff ?
Als Verwalter auf jeden Fall die Risiken über eine Vermögensschaden-Haftpflicht abdecken

und ich würde mir ein Software Tool zuelegen von Lexware, Wiso, Win-Casa usw gibt es Tools zur Hausverwaltung

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Re: Hausverwaltung Software / Eigentümer - Mietverwaltung selber machen

Antwort von Okypete am 20.03.2023, 13:03 Uhr

Es ist ein rechtliches Mienefeld,
Mach was falsch dann bist in der Hauftung
Verpflichtung zu WEG Versammlungen etc
erschwerend eines ist vermietet,da sind ganz andere interssen da
Würde mir eine kleine Inhabergeführte Ausveerwaltung suchen

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Re: Hausverwaltung Software / Eigentümer - Mietverwaltung selber machen

Antwort von roza_soza am 20.03.2023, 17:27 Uhr

Schaut doch mal, ob der Verein Haus und Grund weiterhelfen kann, wenn deine Schwester ihm beitritt. Wir warennimmer sehr zufrieden mit der Hilfe, die man dort bekommt.

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Nix ist einfach ;)

Antwort von Caot am 21.03.2023, 11:30 Uhr

Du müsstest zuerst als Verwalter bestellt werden.
Dann musst Du ein Konto bei der Bank anlegen, eins für die HV, eins für RL.

Software ist viel zu teuer.

Leg die Kosten in einer Excel-Tabelle an. Erstelle in Word ein Formular und rechne dann aus oder verknüpfe. Wäre einmal Arbeit, aber bei so wenigen Eigentümer:innen ist das kein Problem.

Bevor das ein Eigentümer:in alleine macht, abklären was dazu die Teilungserklärung und/oder die Gemeinschaftsordnung vorsieht. Erkundigen was Du genau benötigst, Stichwort Vermögensschadensversicherung.

Im Prinzip spricht gegen eine Selbstverwaltung nichts. Trotzdem sollte der, der das macht, schon wissen was er da tut.

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