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Geschrieben von Meli2929 am 06.03.2023, 22:14 Uhr

Beschäftigungsverbot kurz nach 1.jähriger Elternzeit

Hallo,

Ich hab am 12.02.2023 nach einem Jahr Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Jetzt hab ich aber wieder ein kleines Wunder im Bauch.
Ich würde mit dieser Schwangerschaft auch gerne das beschäftigungsverbot annehmen. Jetzt entsteht bei mir aber die Frage , wie wird es denn in meinem Fall berechnet. Nimmt man den Monat den ich gearbeitet habe und 2 Monate aus der Elternzeit und brechnet dies oder tut man 2 Monate vor der Elternzeit berechnen. Ich hoffe da kann mir jemand weiter helfen.

LG Meli

 
3 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot kurz nach 1.jähriger Elternzeit

Antwort von wolfsfrau am 07.03.2023, 11:14 Uhr

Was für ein Beschäftigungsverbot meinst du denn?
Ich kenne nur eins und das hat mit der Elternzeit gar nichts zu tun, sondern mit der Gesundheit von Mutter und/oder Kind.

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Re: Beschäftigungsverbot kurz nach 1.jähriger Elternzeit

Antwort von Meli2929 am 07.03.2023, 11:19 Uhr

Das beschäftigungsverbot von dem Arbeitsgeber. Ich bin Krankenschwester und bei einer Schwangerschaft wird ein beschäftigungsverbot vorgeschlagen.

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Re: Beschäftigungsverbot kurz nach 1.jähriger Elternzeit

Antwort von Terkey235 am 07.03.2023, 22:39 Uhr

Hallo Meli,

du bekommst im Beschäftigungsverbot das, was du ohne bekommen würdest. Wenn du also beispielsweise 20 Stunden arbeitest, werden die auch bezahlt. Zuschläge etc. müssen versteuert werden. Das wirkt sich aber positiv auf das Elterngeld aus.

Ein Beschäftigungsverbot wird nicht vorgeschlagen. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen. Wenn du nach dieser deine normale Tätigkeit nicht ausüben kannst, muss er dich umsetzen. Z.B. in einen ungefährlicheren Bereich. Bei meiner Freundin war das z.B. einmal die Handchirurgie und in der zweiten Schwangerschaft war sie als Patientenlotsin und in der Bücherei im Einsatz.

Sollte der AG gar keine andere Beschäftigung für dich haben, spricht er ein BV aus. Für ein BV musst du arbeitsfähig sein. Das ist erstmal wichtig und scheint bei dir der Fall zu sein. Du musst also keine Sorgen haben, dass du wegen der vorangegangen Elternzeit weniger Gehalt bekommst. Das Einkommen vor der Elternzeit ist nicht relevant. Nur das aktuelle Gehalt.

Ein wichtiger Punkt ist noch, dass ihr die Betreuung für euer erstes Kind nachweisen müsst. Aber auch das scheint in deinem Fall kein Problem zu sein.

Eine schöne Schwangerschaft,
terkey

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