Geschrieben von Meli2929 am 06.03.2023, 22:14 Uhr |
Beschäftigungsverbot kurz nach 1.jähriger Elternzeit
Hallo,
Ich hab am 12.02.2023 nach einem Jahr Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Jetzt hab ich aber wieder ein kleines Wunder im Bauch.
Ich würde mit dieser Schwangerschaft auch gerne das beschäftigungsverbot annehmen. Jetzt entsteht bei mir aber die Frage , wie wird es denn in meinem Fall berechnet. Nimmt man den Monat den ich gearbeitet habe und 2 Monate aus der Elternzeit und brechnet dies oder tut man 2 Monate vor der Elternzeit berechnen. Ich hoffe da kann mir jemand weiter helfen.
LG Meli
- Beschäftigungsverbot kurz nach 1.jähriger Elternzeit - Meli2929 06.03.23, 22:14
- Re: Beschäftigungsverbot kurz nach 1.jähriger Elternzeit - wolfsfrau 07.03.23, 11:14
- Re: Beschäftigungsverbot kurz nach 1.jähriger Elternzeit - Meli2929 07.03.23, 11:19
- Re: Beschäftigungsverbot kurz nach 1.jähriger Elternzeit - Terkey235 07.03.23, 22:39
- Re: Beschäftigungsverbot kurz nach 1.jähriger Elternzeit - Meli2929 07.03.23, 11:19
- Re: Beschäftigungsverbot kurz nach 1.jähriger Elternzeit - wolfsfrau 07.03.23, 11:14
Lohnsteuerhilfeverein?
Verkauf Haus
Eigenanteil Krankenhaus.... gesetzlich Versicherte
Auswirkungen Krankengeld auf Mutterschaftsgeld
Partnerbonusmonate beantragen ohne feste Jobzusage
Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge -Maximale Verwirrung
Freistellungsauftrag: kann man beim zuständigen Finanzamt erfahren
Elterngeldantrag
Angaben bei Rechtschutzversicherung