Geschrieben von Lina7 am 19.02.2023, 14:26 Uhr |
Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge -Maximale Verwirrung
Hallo Ihr Lieben,
Bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge und privater Krankenversicherung besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, richtig?
Eine Hausfrau, die keiner Beschäftigung nachgeht und nicht arbeitslos gemeldet ist, hat auch keine Ansprüche auf Mutterschaftsgeld?
LG Lina
Re: Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge -Maximale Verwirrung
Antwort von MamaausM2 am 19.02.2023, 16:28 Uhr
Hat Frau Bader aus dem Rechtsforum dir doch schon zweimal beantwortet!!!
Re: Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge -Maximale Verwirrung
Antwort von misses-cat am 19.02.2023, 16:29 Uhr
Has Du das nicht schon mal gefragt?
Aber egal
Nendir steht kein Mutterschaftsgeld zu von wem auch?
Re: Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge -Maximale Verwirrung
Antwort von Suomi am 20.02.2023, 12:08 Uhr
Mutterschaftsgeld ist doch im Grunde eine Lohnersatzleistung.
Warum sollte eine Hausfrau also sowas erhalten? Sie bekommt doch auch sonst weder Lohn noch ALG oder ähnliches...
stimmt, danach stellt sie sich besser
Antwort von Ellert am 20.02.2023, 18:26 Uhr
bekommt ja dann zumindest den Mindestsatz Elterngeld oder ?
Re: stimmt, danach stellt sie sich besser
Antwort von MamaausM2 am 20.02.2023, 20:23 Uhr
Ja den mindestsatz an Elterngeld bekommt sie schon. Muss aber die KV weiter selbst bezahlen.
Re: stimmt, danach stellt sie sich besser
Antwort von Neverland am 22.02.2023, 7:56 Uhr
Muss sie ja auch ohne EG. Mit EG hat sie nun mehr Einkommen.
Re: Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezüge -Maximale Verwirrung
Antwort von MamaausM2 am 22.02.2023, 9:05 Uhr
Hier ist es erklärt: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen
"Anspruch auf Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung haben Sie, wenn Sie kein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern
privat krankenversichert oder
bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind und
Sie wegen der Mutterschutzfristen nicht arbeiten dürfen.
Vor Beginn der Mutterschutzfrist müssen Sie gearbeitet haben, zum Beispiel in einem Minijob."
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