Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von Meeralltag  am 19.01.2023, 22:59 Uhr

Unterhalt - Vater behält Unterhalt ein

Hallo alle zusammen,

ich brauche mal einen Rat. Der Vater meines Sohnes und ich leben schon länger getrennt. Unser Sohn lebt bei mir d.h ich bekomme Unterhalt für den kleinen vom Vater. Soweit alles verständlich.

Es ist nun so das mein Ex Mann mir mitteilte, er hätte im Jahr 2022 zu viel Unterhalt gezahlt und diese Summe X wird er daher mit dem Januar Unterhalt verrechnen d.h kürzen.
Auf meine Frage hin ob ich diese „Jahresabrechnung“ auch mal sehen dürfte kam seinerseits nichts. Weshalb ich mich dann selbst einmal Schlau machte inwieweit man Unterhalt einbehalten, zurückzahlen usw könnte oder müsse. Kurz um: er darf das nicht. Insbesondere weil es seine eigene Schuld war, da er sich den immer selbst ausgerechnet hat und ich ihm das so auch immer geglaubt habe. Da ich den Beruf und die Gehälter der Firma kenne. Da er ein Typ ist der alles genau nimmt, habe ich nie etwas zu beanstanden gehabt. Habe aber auch nur zum Zeit der Scheidung den Nachweis über sein Gehalt gehabt. Danach nie wieder. Nun gut ich schweife ab…

Ich teilt ihm mit das ich mich selbst erkundigt habe und das dies ergab das er den Unterhalt nicht kürzen dürfte. Das wurde wieder 3 Tage lang ignoriert. Dann aber bekam ich von ihm die Aufforderung bei Frau X vom Jugendamt anzurufen angeblich weil unser Sohn ja bei mir lebt.. damit sie den genauen Unterhalt berechnen kann. Da mir nicht ganz klar ist was das genau mit mir zutun hat, fragte ich nach. Worauf hin kam „naja du möchtest doch Unterhalt haben und ich zahle so lang nicht bis der genaue Unterhalt berechnet wurde.“ ok.klasse!

Mir ist nur bekannt das man sich an einen Anwalt oder Jugendamt wendet wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird durch (in diesem Fall) den Vater. Aber wieso soll auch ich beim Jugendamt anrufen wenn ER sich dort informiert hat scheinbar, wenn doch ER eine genau Berechnung möchte und den Unterhalt einmal kürzen will weil er im Vorjahr, wie er sagt, zu viel bezahlt hätte.

Kann mir das wer erklären? Stehe ich auf dem Schlauch?

Es kommt mir vor als würde er es etwas darauf anlegen das ich z.B zum Jugendamt renne ganz nach dem Motto der Vater will nicht zahlen.. nur damit ihm quasi die Arbeit abgenommen wird weil dies bedeutet ja er würde angeschrieben werden mit der Bitte um den Nachweis seines Einkommens usw. woraufhin eine Berechnung stattfindet und dann bekommt er ja wieder eine Aufforderung mit der Summe. Aber ich meine dafür gibt es doch die Düsseldorfer Tabelle?! Reinschauen, 125€ Kindergeld abziehen und Zack Ergebnis liegt auf der Hand?!

Ich weiß aktuell nicht wie ich darauf reagieren soll und natürlich hat er noch kein Unterhalt gezahlt für diesen Monat!

 
9 Antworten:

Re: Unterhalt - Vater behält Unterhalt ein

Antwort von Lena_1922 am 20.01.2023, 9:22 Uhr

Also, er hat keine Unterhalt bezahlt - dann beantragst du erstmal Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt - das geht schnell und unkompliziert.
Gezahlter Unterhalt als 2022 kann nicht nachträglich verrechnet werden.

Das was er angestoßen hat beim Jugendamt ist eine Beistandschaft - die berechnet den Unterhalt für euch und das kostenlos und alle 2 Jahre - berücksichtigt Erhöhungen und Altersstufen - das ist eine faire Geschichte. In der Regel bekommst du dann auch einen Titel und kannst in den Zukunft gleich wenige Tage nachdem er nicht gezahlt hat, den Gerichtsvollzieher losschicken.

Unterhaltsberechnungen sind etwas komplizierter.
Den Zahlbetrag (das ist das Kindergeld schon abgezogen) steht ganz unten in der Düsseldorfer Tabelle. Er kann aber von seinem Netto ein paar wenige Posten abziehen lassen wie z.B. 4 % Altersvorsorge. Allerdings muss er bei nur einem Kind auch 120 % zahlen nur nicht nur 100 %.

Ruf beim Jugendamt an und bitte um die Klärung des Januar Unterhalts!
Alles andere sollte schnell gehen, gerade wenn er schon Dokumente eingereicht hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt - Vater behält Unterhalt ein

Antwort von desireekk am 21.01.2023, 5:41 Uhr

Was ich machen würde:

Zum Jugendamt, die sollen den Unterhalt berechnen, KEINE Beistandschaft, aber gleich den Unterhalt titulieren.
Die Beistandschaft kannst du später immer noch einrichten wenn er rumzickt.
Auf den Titel hat das Kind ein Recht.

Und wenn er dann das nächste mal meint den Unterhalt zu kürzen kannst du sofort den Gerichtsvollzieher losschicken (wenn keine Beistandschaft besteht) und der holt den fehlenden Betrag lt. Titel.
Been there, done that.

Allerdings würde ich den Jugendamt auf die Finger schauen bei der Erstellung der Berechnung dass wirklich korrekt gerechnet wird und die Angaben des KV stimmen.

VG

D

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt - Vater behält Unterhalt ein

Antwort von Sue_Ellen am 22.01.2023, 13:57 Uhr

Vermutlich hat er beim ja angerufen und die haben ihm gesagt, dass sie in der regel für den berechnen, der unterhaltsberechtigt ist, also du als vertreter des kindes für den er unterhalt schuldet.
Also ruf an und frag, ob sie es ohne antrag auf beistandschaft machen, wenn du gleichzeitig unterhaltsvorschuss beantägst. Das würde ich auf alle fälle machen, denn es kann dauern. Dass er seine unterlagen schon abgegeben hat, glaub ich nicht.

Einen schnellen erfolg wünsche ich!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt - Vater behält Unterhalt ein

Antwort von desireekk am 22.01.2023, 23:07 Uhr

Sie wie Sue-Ellen sagt: Die Berechnung beim JA kannst nur Du anstossen.

Aber nochmal:
Ich wäre SEHR vorsichtig die Beistandschaft einzurichten. Damit gibst Du sehr viel Kontrolle ab.

Ich würde vielmehr darauf bestehen dass sie den Unterhalt (richtig!) berechnen und einen Titel ausstellen, den DU erhälst. Damit entscheidest DU wann dem KV Druck gemacht wird.

Nochmal: das Kind hat ein Recht auf den Titel!

VG

D

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt - Vater behält Unterhalt ein

Antwort von Meeralltag am 23.01.2023, 8:54 Uhr

Danke für die Zahlreichen Antworten. As mit dem Titel ist eine sehr gute Sache für das Kind und für mich als Mutter, wenn er meint wieder Ärger machen zu müssen.
Denn das tut er nun bewusst damit ER davor profitiert eine GRATIS Berechnung zu bekommen und das ist leider „nur“ ein Gegenschlag von ihm, da ich ihn gesagt habe er kann keinen Zuviel gezahlten Unterhalt einfach vom aktuellen Unterhalt abziehen. Daher habe ich nun ein Schreiben an ihn gerichtet, womit ich Ihn schriftlich dazu auffordere den Unterhalt zu zahlen und mir einen aktuelle Verdienstbescheinigung vorzulegen. Denn das muss er soweit ich den Paragrafen verstanden hab auch alle 2 Jahre auf Nachfrage. WIE ich es dann berechnen lasse ist ja für ihn unwichtig. Wenn er es nun also darauf anlegt geht es alle direkt zu Gericht, wo dann auch der Titel verhängt wird. Ich meine (bin mir nicht sicher) das dass JA nur diesen „Freiwilligen“ Titel verhängt wo er unterschreiben muss?! Ich danke euch!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt - Vater behält Unterhalt ein

Antwort von Lena_1922 am 23.01.2023, 13:06 Uhr

Naja, das Jugendamt macht das schon ordentlich und in der Regel wird das vor Gericht auch nur bestätigt - du kannst das auch selbst bei Gericht anfordern - nennt sich "vereinfachtes Verfahren"

https://www.bmj.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/FamiliengerichtlichesVerfahren/FamiliengerichtlichesVerfahren_node.html

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt - Vater behält Unterhalt ein

Antwort von Sue_Ellen am 23.01.2023, 20:11 Uhr

M.w. nach hast du ein recht auf vorlage der verdienstbescheinigung bei volljährigem kind.
Weiß auch nicht, was an einer beistandschaft kritisch sein soll....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt - Vater behält Unterhalt ein

Antwort von Pamo am 26.01.2023, 16:25 Uhr

Ich habe es so verstanden, dass die Beistandschaft den Unterhaltstitel einbehält und es nicht immer einfach ist, die Beistandschaft zur Vollstreckung zu motivieren. Habe immer wieder gelesen von Verständnis der Beistandschaft für Verzögerungen, Teilzahlungen etc. und dass die KM doch dankbar sein soll, dass er überhaupt etwas zahlt bzw. einfach mal ein paar Monate warten soll.

Da ich selber im ÖD arbeite und nebenan Kollegen vom Jugendamt hatte, auch von der Unterhaltsvorschusskasse, kann ich mir (leider) sehr gut vorstellen, dass es sehr sinnvoll ist, die Unterhaltsberechnung sehr gut zu prüfen - wie Desiree es erlebt hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt - Vater behält Unterhalt ein

Antwort von Sue_Ellen am 02.02.2023, 9:22 Uhr

Wenn du eine unterhaltsberechnung richtig prüfen willst, kann es gleich ein anwalt machen und der kostet. Schwierig wird es bei einem selbständigen und wenn es x kinder gibt, mangelfalltralala.
Vll meint Desiree, dass man über die beistandschaft gehen muss, wenn man pfänden lassen will, das kann sein, aber bei jmd der fest angestellt ist, ist das kein drama.
Ich würde immer uhv beantragen, das gab es zu desirees zeiten nur bis 12 und ist eine erhebliche erleichterung heute, dass man im fall säumiger zahler nicht im regen steht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.