Geschrieben von Nico185 am 07.03.2023, 12:04 Uhr |
Elterngeldberechnung Mischeinkommen
Hallo.
im August 2022 wurde mein drittes Kind geboren.
Ich möchte zur Unterstützung auch 2 Monate Elternzeit nehmen.
Ich bin angestellt mit ca. 4500 Euro Brutto Einkommen.
Nun kommt aber dazu das ich 2021 ein Nebengewerbe angemeldet habe.
Den Termin beim Steuerberater habe ich erst nächsten Monat für die Steuererklärung 2021.
Ich habe aber 2021 ca. 4500€ Ausgaben und 2300 € Einnahmen gehabt.
2022 ca. 1000 € Ausgaben und 3500 € Einnahmen.
Wenn ich das in den Formularen zum Elterngeld Antrag richtig deute wird die Berechnungsgrundlage für mein Elterngeld nur die Selbständige Arbeit sein.
Also kann ich davon ausgehen nur 300€ Elterngeld zu bekommen.
Oder habe ich einen Denkfehler?
Re: Elterngeldberechnung Mischeinkommen
Antwort von ZippZappZeppelin am 09.03.2023, 19:37 Uhr
Nein, da spielt beides mit rein. Ich hatte das auch.
Schau doch mal online, da gibt es einen Elterngeldrechner, dann bekommst du einen groben Überblick.
Das Nebengewerbe hat aber Einfluss auf den Bemessungszeitraum.
Wer muss wem was nachweisen ?
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