Geschrieben von Dudu_04 am 23.03.2023, 14:23 Uhr |
Minijob 520€
Hallo,
Da ich nun schwanger bin erhalte ich für meinen minijob wahrscheinlich einen Beschäftigungsverbot.
Nun muss ich für die Zeit jemand anderen suchen bis nach dem Mutterschutz. Mein Mann würde es für mich machen.
Meine Frage: Mein Mann arbeitet hauptberuflich und würde diesen 520€ Nebnjob neben her machen. Wisst ihr ob man Ende bei der Steuererklärung es vorzeigen muss dass er einen Nebenjob hat bzw. Wen ja muss man einiges dann nachzahlen für das das er einen Minijob hat?Die Steuerklasse ändert sich ja indemfall auch dann?
Danke für die Info
Re: Minijob 520€
Antwort von Lena_1922 am 23.03.2023, 15:32 Uhr
Also
a) du mußt keinen Ersatz besorgen, das ist Aufgabe des Arbeitgebers, wenn du zufällig jemanden kennst - ist das nett, aber keine Pflicht
b) der Minijob wird pauschal versteuert - wenn dein Mann nur einen Nebenjob hat, ist das bei der Steuererklärung nicht relevant
c) du bekommst Mutterschutzlohn von deinem Arbeitgeber - das bekommt er über das Umlageverfahren erstattet ....Setzt eine Frau wegen eines generellen oder individuellen Beschäftigungsverbots mit der Arbeit aus, hat sie keine finanziellen Nachteile. Sie behält ihren Durchschnittsverdienst, den sogenannten „Mutterschutzlohn“. Der Mutterschutzlohn wird bis zum Beginn der normalen Mutterschutzfrist gezahlt.
Der Mutterschutzlohn entspricht in der Regel wenigstens dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft....
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