Geschrieben von Sirius81118 am 18.04.2023, 18:46 Uhr |
Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?
Das wäre ja super! Wäre zwar ohne Bschäftigungsverbot die meiste Zeit der Schwangerschaft alleine, ohne meinem Mann, aber immerhin wäre das Finanzielle unproblematisch. Er wohnt 500km weit weg in unserem zukünftigen, gemeinsamen Heim, ich kann dann erst nachkommen wenn der Mutterschutz beginnt. Bis dahin müssen wir mehrere Tausend Euro Doppelbelastung im Monat stemmen (2x Miete, 2x Auto etc)
Wie werden die eigentlichen Schichtzulagen dann verrechnet, wenn ich doch keine Schichten mehr mache? Gibt es da eine Pauschale Summe oder einen Durchschnitt der letzten Monate als "Schichtzulagen-Ersatz" ?
Liebe Grüße
- Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 17:42
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Neverland 18.04.23, 18:38
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 18:46
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - memory 18.04.23, 19:25
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - petra.maus 26.03.24, 21:14
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 18:46
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - desireekk 19.04.23, 6:55
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - WonderWoman 19.04.23, 10:55
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Ellert 20.04.23, 6:20
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Terkey235 19.04.23, 17:44
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Neverland 18.04.23, 18:38
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