Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von desireekk am 19.04.2023, 6:55 Uhr

Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

Grundsätzlich ist die Aussage schon richtig, dass dir kein finanzieller Nachteil entstehen darf.
Also soll grundsätzlich bei schwankendem Einkommen, der Durchschnitt der letzten 13 Wochen (drei Monate) gerechnet werden.

Allerdings gilt dies für das Bruttoeinkommen.
Es sind dann alle Schichtzulagen nämlich zu versteuern.
Dadurch kann das Nettoeinkommen durchaus geringer ausfallen, als es früher war, dass viele Schichtzulagen ja steuerfrei sind.
Übrigens heißt es Beschäftigungsverbot, nicht Berufsverbot, ein sehr wichtiger unterschied!

Alles Gute.

 
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