Geschrieben von desireekk am 19.04.2023, 6:55 Uhr |
Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?
Grundsätzlich ist die Aussage schon richtig, dass dir kein finanzieller Nachteil entstehen darf.
Also soll grundsätzlich bei schwankendem Einkommen, der Durchschnitt der letzten 13 Wochen (drei Monate) gerechnet werden.
Allerdings gilt dies für das Bruttoeinkommen.
Es sind dann alle Schichtzulagen nämlich zu versteuern.
Dadurch kann das Nettoeinkommen durchaus geringer ausfallen, als es früher war, dass viele Schichtzulagen ja steuerfrei sind.
Übrigens heißt es Beschäftigungsverbot, nicht Berufsverbot, ein sehr wichtiger unterschied!
Alles Gute.
- Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 17:42
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Neverland 18.04.23, 18:38
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 18:46
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - memory 18.04.23, 19:25
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - petra.maus 26.03.24, 21:14
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 18:46
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - desireekk 19.04.23, 6:55
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - WonderWoman 19.04.23, 10:55
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Ellert 20.04.23, 6:20
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Terkey235 19.04.23, 17:44
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Neverland 18.04.23, 18:38
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