Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von memory am 18.04.2023, 19:25 Uhr

Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

"Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Der Arbeitgeber erhält die zusätzlichen Kosten im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstattet."

Glückwunsch zur Schwangerschaft

 
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