Geschrieben von memory am 18.04.2023, 19:25 Uhr |
Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?
"Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Der Arbeitgeber erhält die zusätzlichen Kosten im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstattet."
Glückwunsch zur Schwangerschaft
- Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 17:42
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Neverland 18.04.23, 18:38
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 18:46
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - memory 18.04.23, 19:25
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - petra.maus 26.03.24, 21:14
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 18:46
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - desireekk 19.04.23, 6:55
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - WonderWoman 19.04.23, 10:55
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Ellert 20.04.23, 6:20
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Terkey235 19.04.23, 17:44
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Neverland 18.04.23, 18:38
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