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Geschrieben von Sirius81118 am 18.04.2023, 17:42 Uhr

Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

Hi,

ich bin seit heute offiziell Schwanger und arbeite als Krankenschwester in drei Schichten, überwiegend aber im Nachtdienst. Des Geldes wegen und weil mir Nachtdienst am meisten Spaß macht. Bis vor drei Wochen wurden Pflegefachkräfte bei Schwangerschaft sofort ins Berufsverbot geschickt. Seit Corona "vorbei" ist, ist dies nicht mehr der Fall. Ich soll nun eine Alternative Arbeit erledigen (den ganzen Tag im Büro vorm Bildschirm sitzen). Dies würde für mich aber einen immensen Finanziellen Verlust bedeuten, durch das Wegfallen sätmlicher Schichtzulagen. Dies würde sich dann natürlich auch spürbar negativ auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld auswirken!

Solange wie ich noch arbeiten muss, müssen wir zwei Mieten stemmen und zwei Autos. Sobald ich daheim bleiben kann ist der Umzug geplant zu meinem 500km entfernt wohnenden Mann... Eigentlich hatten wir mit dem bisher hier üblichen Berufsverbot gerechnet und wollten sofort zusammenziehen, sobald ich Schwanger bin um diese Doppelbelastung zu vermeiden. Nun hat das mit dem Schwangerwerden auch noch sofort beim ersten Versuch geklappt und das Berufsverbot seitens des Arbeitgebers vor 3 Wochen abgeschafft

Ist es erlaubt das ich durch einen alternativen Arbeitsplatz während der Schwangerschaft finanzielle Einbußen habe, oder müssen die fehlenden Schichtzulagen anderweitig ausgeglichen werden? Wenn ja, wäre alles kein Stress... Ansonsten wird die Schwangeren und Elternzeitphase finanziell echt schwer :-/

Liebe Grüße Lucie

 
8 Antworten:

Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

Antwort von Neverland am 18.04.2023, 18:38 Uhr

Nein, dir darf kein finanzieller Nachteil entstehen. Auch dann wenn du nun andere arbeiten erledigst, musst du genauso bezahlt werden wie ohne Schwangerschaft. Umsetzen darf und muss dein AG dich allerdings wenn er die Möglichkeiten hat.

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Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

Antwort von Sirius81118 am 18.04.2023, 18:46 Uhr

Das wäre ja super! Wäre zwar ohne Bschäftigungsverbot die meiste Zeit der Schwangerschaft alleine, ohne meinem Mann, aber immerhin wäre das Finanzielle unproblematisch. Er wohnt 500km weit weg in unserem zukünftigen, gemeinsamen Heim, ich kann dann erst nachkommen wenn der Mutterschutz beginnt. Bis dahin müssen wir mehrere Tausend Euro Doppelbelastung im Monat stemmen (2x Miete, 2x Auto etc)
Wie werden die eigentlichen Schichtzulagen dann verrechnet, wenn ich doch keine Schichten mehr mache? Gibt es da eine Pauschale Summe oder einen Durchschnitt der letzten Monate als "Schichtzulagen-Ersatz" ?

Liebe Grüße

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Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

Antwort von memory am 18.04.2023, 19:25 Uhr

"Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Der Arbeitgeber erhält die zusätzlichen Kosten im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstattet."

Glückwunsch zur Schwangerschaft

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Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

Antwort von desireekk am 19.04.2023, 6:55 Uhr

Grundsätzlich ist die Aussage schon richtig, dass dir kein finanzieller Nachteil entstehen darf.
Also soll grundsätzlich bei schwankendem Einkommen, der Durchschnitt der letzten 13 Wochen (drei Monate) gerechnet werden.

Allerdings gilt dies für das Bruttoeinkommen.
Es sind dann alle Schichtzulagen nämlich zu versteuern.
Dadurch kann das Nettoeinkommen durchaus geringer ausfallen, als es früher war, dass viele Schichtzulagen ja steuerfrei sind.
Übrigens heißt es Beschäftigungsverbot, nicht Berufsverbot, ein sehr wichtiger unterschied!

Alles Gute.

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Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

Antwort von WonderWoman am 19.04.2023, 10:55 Uhr

im gegenzug erhöht sich das eg weil der (versteuerte) ausgleich bei der berechnung mit dazugezogen wird im gegensatz zu den (steuerfreien) zulagen.

im übrigen wäre es ja noch viel dämlicher gewesen wenn du schon die wohnung gekündigt und zu deinem mann umgezogen wärst und der ag dich dann für die büroarbeiten aus dem bv geholt hätte. das dürfte er nämlich.

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Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

Antwort von Terkey235 am 19.04.2023, 17:44 Uhr

Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Im Beschäftigungsverbot hättest du ohnehin gar nicht umziehen dürfen. Du hättest von heute auf morgen wieder einsatzbereit sein müssen, wenn dein erst später AG eine Ersatztätigkeit für dich gehabt und dich aus dem BV geholt hätte. Oder aber du - Gott bewahre - z.B. eine Fehlgeburt erlitten hättest oder sonst etwas passiert wäre.

Einfach umziehen und dem AG bei vollen Bezügen nicht zur Verfügung zu stehen wäre nicht möglich.

Alles Gute für euch, terkey

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Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

Antwort von Ellert am 20.04.2023, 6:20 Uhr

Da schwanger nicht krank bedeutet ist es ja eigentlich "normal" dass der AG erstmal versucht nach Gefährdungsbeurteilung Dich anderswo einzusetzen.
Weisst Du denn schon sicher dass Du kein BV bekommst ? Wenn der 10 andere Schwangere andersweitig einsetzt hat er ggf keinen Arbeitsplatz für Dich
dennoch würde ich davon ausgehen dass Du weiter arbeiten darfst.
Die doppelten Kosten hattet Ihr doch jetzt schon, wenn Du weiter das bekommst wie bisher dann wird das schon klappen

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Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?

Antwort von petra.maus am 26.03.2024, 21:14 Uhr

Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Rechtsprechungen? Mein Arbeitgeber weigert sich mir mein vorheriges Gehalt auszuzahlen, bis ich beweisen kann dass mir kein finanzieller Nachteil entstehen darf

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