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Geschrieben von Berlin! am 09.09.2020, 10:31 Uhr

Aussage als Zeuge, lang :)

Schriftliche Zeugenaussagen sind nur in seltenen Ausnahmefällen im Zivilprozess möglich. Der Grundsatz ist, das Zeugen gehört werden.

Der Zeugin hat es grundsätzlich egal zu sein, ob sie nun mit ihrer Schilderung der Ereignisse für oder gegen jemanden spricht. Sie hat einfach zu sagen, wie es war. Darf nichts weglassen, nichts dazudichten und wenn sie etwas nicht weiß, soll sie es sagen.

Was natürlich möglich ist, ist die Streitverkündung durch die Anwältin einder der Klageparteien. Die wird aber auch durch das Gericht zugestellt.

 
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