Geschrieben von Streuselchen am 04.09.2020, 8:23 Uhr |
BU - was darf die Versicherung fragen?
Hallo zusammen,
ich frage mal für einen Bekannten.
Er ist 54, war Handwerker und kann nach einem Wirbelsäulenvorfall nicht mehr erwerbstätig sein.
Vor Jahrzehnten hat er eine BU-Versicherung abgeschlossen, die auch monatlich an ihn zahlt.
Jetzt steht wieder eine Überprüfung seiner Arbeitsfähigkeit an.
Kein Problem, der Mann ist wirklich schwer krank.
Die Versicherung will jetzt seine Kontoauszüge bzw. die Höhe seines monatlichen staatlichen Renteneingangs sehen.
Ich konnte ihm nicht weiterhelfen, ist hier jemand vom Fach und weiß, was das soll?
Ich verstehe ja, dass Arztberichte angefordert werden, aber dürfen sie auch seine Konto- bzw. Rentenmitteilung (also, was er monatlich an staatlicher Rente hat) sehen?
LG
Streuselchen
Re: BU - was darf die Versicherung fragen?
Antwort von Ellert am 04.09.2020, 8:49 Uhr
huhu
ist denn der vertrag so ausgelegt dass die Zahlungseingänge bei der Höhe der Auszahlungssumme eine Rolle spielen ?
Sowas habe ich nie gehört...
dagmar
Re: BU - was darf die Versicherung fragen?
Antwort von Streuselchen am 04.09.2020, 8:57 Uhr
Hallo Dagmar,
öhemm, da fragst du mich was!
Ich habe keine Ahnung, kenne ja nicht seinen Vertrag.
Muss ich heute Nachmittag mal nachfragen.
Aber siehste, ich habe mich auch gewundert.
LG
Streuselchen
Re: BU - was darf die Versicherung fragen?
Antwort von icki am 04.09.2020, 14:18 Uhr
Es kommt auf seinen Vertrag an. Bei alten Verträgen besteht wahrscheinlich noch das Bereicherungsverbot, bei neuen gibt es das nicht mehr.
Ich würde bei der Versicherung eine schriftliche Erklärung mit Begründung anfordern.
Die BU ist eine Summenversicherung, da wird gezahlt wie abgeschlossen, zumindest bei neuen Verträgen.
So ein BU Fall kostet die Versicherer schnell Tausende von EUR, da möchten sie wirklich nur zahlen wenn berechtigt. Ist ja auch im Sinne der Versichertengemeinschaft...
Re: BU - was darf die Versicherung fragen?
Antwort von lilly1211 am 04.09.2020, 21:04 Uhr
Bei einem alten Vertrag darf er sich nicht bereichern. Und eben das wird überprüft.
danke für eure Antworten. o.w.T.
Antwort von Streuselchen am 07.09.2020, 8:30 Uhr
Re: BU - was darf die Versicherung fragen?
Antwort von tonib am 07.09.2020, 15:20 Uhr
Was bedeutet denn, man darf sich nicht bereichern? Und was sind alte Verträge?
Ich frage, weil ich von meiner Firma vermutlich einen jährlichen Betrag bei Berufsunfähigkeit bekäme. Aber wenn ich zu einer anderen Firma ginge, nicht mehr. Wenn ich also bei der "ausgleichenden" Firma BU werde, muss dann meine Versicherung nicht zahlen?
Re: BU - was darf die Versicherung fragen?
Antwort von icki am 08.09.2020, 6:29 Uhr
Nein, Bereicherungsverbot im BU Fall bedeutet du darfst nach BU nicht besser dastehen als vorher. Also zb. wenn du arbeitest und 2.500 EUR netto verdienst, BU wirst und du eine BU Rente in Höhe von 3.000 EUR abgeschlossen hast. Dann würde die BU Rente gekürzt. Trotz das es eine Summenversicherung ist greift dann das Bereicherungsverbot. Aber wie geschrieben, seit einigen Jahren gibt es das nicht mehr und es wird ausgezahlt wie abgeschlossen.
Wenn deine alte Firma den BU Vetrag fortführt erhälst du aus deren Versicherung eine BU Leistung. Wenn es sich allerdings um eine Direktversicherung etc handelt wird diese meist gekündigt oder, wenn bereits möglich, dem Arbeitnehmer mitgegeben.
Re: BU - was darf die Versicherung fragen?
Antwort von icki am 08.09.2020, 6:30 Uhr
Ach so, das Bereicherungsverbot gibt es seit etwas über 10 Jahren nicht mehr.