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Geschrieben von Sternspinne am 06.09.2020, 18:50 Uhr

Aussage als Zeuge, lang :)

Auf meine Stichwortesuche im Internet finde ich nichts, was mir weiterhilft.

Aber hier sind doch ein paar rechtlich Versierte. :)

Die Witwe meines Vaters hat nun doch einen Anwaltsbrief verfasst, indem sie ihre ehemals beste Freundin "verklagt".

Hintergrund ist, dass diese Freundin mir erzählte hatte, dass mein Vater ihr ehemalig mitgeteilt hat, dass bei seinem Tod seine Frau einen bestimmten Geldbetrag bekommt, unabhängig vom Erbe.
Darauf hat mein Bruder die Witwe angesprochen.

Das zweite ist, dass schon kurz nach dem Tod, sie mit einem sehr viel jüngeren Mann (sie knapp 80, er 60) eine "Beziehung" führt. Dieser Mann will vermutlich nur ihr Geld, was uns eigentlich egal sein kann, ist ja nicht unser Geld.

Die Freundin äußerte ihr Unbehagen über diesen Mann, was übrigens sehr viele Bekannte teilen.

Sie erzählt nun viel blabla, sie müsse das unterlassen und sie will Schadensersatz.
Das Beste ist, der Anwalt schreibt: die Beklagte "wird verurteilt". Was ist denn das für eine Formulierung von einem Anwalt? Macht das nicht das Gericht?

Nun schreibt sie als Beweis: "Zeugnis Kind 1 und Zeugnis Kind 2"

Ich würde niemals für diese Person aussagen.

Noch weiß ich offiziell gar nichts davon.

Wie sieht es aus, bin ich verpflichtet auszusagen, wenn es nur um einen Anwaltsbrief geht? Ich dachte, nur wenn die Staatsanwaltschaft ruft, wäre man verpflichtet?

Das Ganze Geschnodder mit der Person geht nun schon über ein Jahr und so langsam regt es mich auf.

Wer weiß Rat?

 
12 Antworten:

Re: Aussage als Zeuge, lang :)

Antwort von Silvia3 am 07.09.2020, 12:01 Uhr

Die Story habe ich zwar nicht verstanden, aber zu den Abläufen:

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, kann eine Partei dich als Zeugin benennen und das Gericht wird dich dann vorladen. Dieser Vorladung musst du Folge leisten. Es wäre jedoch von einem Anwalt extrem unklug, dich als Zeugin zu benennen, wenn du nicht für seine Partei aussagen willst.

Ein Anwalt kann niemanden verurteilen, das ist Quatsch. Hört sich so an, dass der Anwalt die Gegenpartei einschüchtern will. Ich könnte mir vorstellen, dass das gegen Standesregeln verstößt.

Hat hier ein Anwalt in offizieller Funktion geschrieben (bzw. hat die Freundin überprüft, ob dieser Anwalt überhaupt existiert, wurde ein offizieller Briefbogen verwendet???) oder ist es ein Freundschaftsdienst, wo ein Anwalt einer Bekannten mal ein Briefchen aufgesetzt hat?

Silvia

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Re: Aussage als Zeuge, lang :)

Antwort von Berlin! am 07.09.2020, 14:49 Uhr

Ich verstehe die Geschichte auch nicht und bin mir gar nicht sicher, um was es geht.

Eine Klage wird nicht per anwaltlichem Brief zugestellt sondern durch das zuständige Gericht. Dort wird eine Klage eingereicht, man spricht von "anhängig machen".

Und ja, in einer Klageschrift sind Formulierungen üblich wie
"im Termin zur mündlichen Verhandlung werden wir beantragen
(Absatz)
der Beklagte wird verurteilt, (dann zu was er verurteilt werden soll)."

Man nimmt quasi den Tenor eines möglichen Urteils vorweg. Also die Urteilsformel.

Ob Du als Zeugnis geladen wirst oder nicht, steht doch gar nicht fest.
Wurdest Du in der Klage benannt?

Du MUSST erscheinen und aussagen, wenn Du geladen wirst. Und dann mußt Du aussagen, was passiert ist. Nicht, was Dir passt. Ganz einfache Kiste.

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Danke :)

Antwort von Sternspinne am 07.09.2020, 16:55 Uhr

Ja, die Geschichte ist sehr abstrus, da stimme ich zu, das liegt nur bedingt an meiner Zusammenfassung.

Also, wenn das Gericht mich vorlädt muss ich aussagen und tue das auch, das ist klar. Das spricht nicht für die Klagende, das weiß sie aber offensichtlich noch nicht.

Aber dem Anwalt muss ich doch keine Aussage vorlegen, wenn ich das nicht will?

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Re: Danke :)

Antwort von Berlin! am 07.09.2020, 17:28 Uhr

Mit dem Anwalt mußt Du nicht einmal reden, wenn Du es nicht willst.

Er kann Dich natürlich anschreiben. Aber reden mußt Du mit ihm nicht und auch keinerlei "Aussagen" vorlegen.

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Re: Danke :)

Antwort von Sternspinne am 07.09.2020, 18:39 Uhr

Ja, genau das wollte ich wissen.

Mal sehen, ob die überhaupt was Schriftliches anfordern. Bisher kenne ich nur das Schreiben, wo ich als Zeugin von ihr genannt werde. Aber da sie nie mit mir gesprochen hat, weiß sie auch gar nicht, was ich aussage.

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Re: Danke :)

Antwort von Berlin! am 07.09.2020, 19:30 Uhr

Ich verstehe schon den Sachverhalt nicht und wer hier von wem irgendwas wissen will.

Ich kann Dir nur sagen, wie Zeugenbeweis im Zivikprozeß funktioniert, ganz allgemein,

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Re: Aussage als Zeuge, lang :)

Antwort von Mörchen17 am 08.09.2020, 19:32 Uhr

Das Ganze klingt nach einer Klageschrift, die die Freundin vom Gericht zugestellt bekommen hat; so wie ich es verstehe, wurde die Freundin von der Witwe des Vaters der Threaderöffnerin auf Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen verklagt. Als Zeugin dafür, dass diese ehrenrührigen Äußerungen getätigt wurden, wird in der Klageschrift wohl unter anderem die Threaderöffnerin benannt.

Wenn das Gericht zwecks Aufklärung des Sachverhalts die Threaderöffnerin entsprechend der Benennung in der Klageschrift als Zeugin lädt, muss sie bei Gericht zwecks Zeugenaussage erscheinen.

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Re: Aussage als Zeuge, lang :)

Antwort von Sternspinne am 08.09.2020, 20:10 Uhr

Ja, Möhrchen, fast!
Es wurde noch vom Anwalt zugestellt, angeblich wurde es schon bei Gericht eingereicht.

Ich möchte ja nur nicht dem Anwalt Rede und Antwort stehen müssen. Die Klagende geht davon aus, dass ich ihre Freundin belaste, indem ich ein Telefonat erinnere, das vor mehreren Monaten geschah.

Da die Klagende aber derweil auch mich und meinen Bruder mit Klagen bedroht, sehe ich nicht, wie sie darauf kommt, dass meine Aussage zu ihren Gunsten ausfallen könnte.
(zumal die getätigten Aussagen keinesfalls so waren, wie sie es darstellt)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht das annimmt, aber wer weiß das schon.

Muss die Zeugenaussage im Vorfeld schriftlich vorliegen, damit das Gericht das als Beweis annimmt?

Ach, kompliziert. Die Frau gehört schon lange in die Geschlossene, aber da will sie wohl auch keiner.

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Re: Aussage als Zeuge, lang :)

Antwort von Berlin! am 09.09.2020, 10:31 Uhr

Schriftliche Zeugenaussagen sind nur in seltenen Ausnahmefällen im Zivilprozess möglich. Der Grundsatz ist, das Zeugen gehört werden.

Der Zeugin hat es grundsätzlich egal zu sein, ob sie nun mit ihrer Schilderung der Ereignisse für oder gegen jemanden spricht. Sie hat einfach zu sagen, wie es war. Darf nichts weglassen, nichts dazudichten und wenn sie etwas nicht weiß, soll sie es sagen.

Was natürlich möglich ist, ist die Streitverkündung durch die Anwältin einder der Klageparteien. Die wird aber auch durch das Gericht zugestellt.

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Re: Aussage als Zeuge, lang :)

Antwort von Sternspinne am 09.09.2020, 10:44 Uhr

Ah OK, gut zu wissen, danke!

Klar, im Normalfall ist das so. Allerdings ist eine Erinnerung von vor einigen Monaten eines Telefonates doch sowieso nicht so eindeutig wiederzugeben wie z.B. ein Verkehrsunfall. (und auch da ist ja oft die Wahrnehmung der Zeugensehr unterschiedlich)

Ich kann mir inzwischen gar nicht mehr vorstellen, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt, es ist einfach zu idiotisch.

Aber ich warte ab und sage dann natürlich die Wahrheit, die eh nichts strafrechtlich Relevantes enthält. Das hat nur die Klägerin so für sich hingedreht und dachte, ich könnte das untermauern.

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Re: Aussage als Zeuge, lang :)

Antwort von Berlin! am 09.09.2020, 11:26 Uhr

Es geht ja auch gar nicht um irgendeine mutmaßlich begangene Straftat. Es geht um einen ZIVILRECHTLICHEN Anspruch auch Unterlassung (wenn ich es richtig verstehe). Ein Bürger macht gegen einen anderen einen Anspruch geltend, verlangt also ein Tun, Dulden oder Unterlassen.

Es kommt, wenn die Klage anhängig gemacht ist und die Formalien erfüllt sind, auf jeden Fall zu einer Verhandlung.

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Re: Aussage als Zeuge, lang :)

Antwort von Mörchen17 am 09.09.2020, 18:57 Uhr

Du solltest Dich jedenfalls mit Andeutungen im Internet, dass Du eventuell nicht im Sinne der Klägerin aussagen würdest, zurückhalten. Auch Richterinnen und Anwältinnen sind oder werden Mamas und lesen möglicherweise in diesem Forum mit, und wenn sie aufgrund eines blöden Zufalls mit Deinem Fall befasst sind - Du hast den Fall ziemlich konkret geschildert und bist auch als Beteiligte identifizierbar - , hast Du womöglich irgendwann Deinerseits ein Strafverfahren wegen Falschaussage als Zeugin an der Backe. Als Zeuge die Unwahrheit zu sagen ist nämlich strafbar.

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