Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Elisa-Lotta am 24.08.2020, 8:30 Uhr

Mutter-Kind-Kur

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bekam im März 2003 von der Barmer eine Bewilligung für eine Mutter-Kind-Kur und habe über eine Warteliste sehr kurzfristig (eine Woche vorher) erfahren, dass ich vom 14.07-04.08.2020 in Mu-Ki-Kur fahren kann. Zu diesem Zeitraum war ich bereits länger als 6 Wochen wegen anderer Indikation krankgeschrieben.

Da ich große Hoffnung auf einen positiven gesundheitlichen Effekt durch die Kur hatte und nicht wusste, dass es problematisch sein konnte (darauf wies mich die Barmer Beraterin auch nicht hin), sagte ich zu.

Nach der Kur wurde ich von meinem Hausarzt erneut krank geschrieben. Ich erhielt (seltsamer Weise) sowohl mein Gehalt als auch die Ersatzleistung von der Krankenkasse. Jetzt zweifeln der Arbeitgeber und die Barmer meinen generellen Anspruch auf Gehalt oder Ersatzleistungen der Krankenkasse und Ringen um Zuständigkeiten. Die Kurklinik entließ mich nicht krank, das kannte ich gar nicht, ich ging stattdessen an meinem potenziell ersten Arbeitstag zu meinem Hausarzt und er schrieb mich rückwirkend (Folgebescheidigung von vor der Kur ab dem ersten Tag nach der Kur) krank.

Wer wäre denn während der Mutter-Kind-Kur zuständig für die „Lohnfortzahlung“ wenn eine Mutter auch über die Kur hinaus krank geschrieben ist? Gibt es Anlaufstellen, die mir in dieser Sache helfen können? Ich ging davon aus, dass während der Kur mein Arbeitgeber zuständig ist und davor sowie danach die Barmer, da es sich um eine präventive Kurmaßnahme handelte.

Mit Dank und herzlichen Grüßen
Elisa

 
1 Antwort:

Re: Mutter-Kind-Kur

Antwort von sarahT am 24.08.2020, 18:19 Uhr

Das Problem ist die Zuständigkeit. Wenn die Kureinrichtung dich gesund entlässt bist du arbeitsfähig, Der Arzt müsste dich dann ja erneut, quasi frisch krank schreiben. Du warst ja in dem Moment arbeitsfähig. Wenn die KLinik dich als arbeitsunfähig entlässt kann dich der Arzt auf Grund der gleichen Diagnose weiter krank schreiben und du hast Anspruch auf Krankengeld.
Auch hier würde ich an einen Anwalt für Sozialrecht verweisen. Der sollte sich auskennen mit dem SGB V gesetzliche Krankenversicherung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.