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Geschrieben von Mörchen17 am 08.09.2020, 19:32 Uhr

Aussage als Zeuge, lang :)

Das Ganze klingt nach einer Klageschrift, die die Freundin vom Gericht zugestellt bekommen hat; so wie ich es verstehe, wurde die Freundin von der Witwe des Vaters der Threaderöffnerin auf Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen verklagt. Als Zeugin dafür, dass diese ehrenrührigen Äußerungen getätigt wurden, wird in der Klageschrift wohl unter anderem die Threaderöffnerin benannt.

Wenn das Gericht zwecks Aufklärung des Sachverhalts die Threaderöffnerin entsprechend der Benennung in der Klageschrift als Zeugin lädt, muss sie bei Gericht zwecks Zeugenaussage erscheinen.

 
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