Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sternspinne am 08.09.2020, 20:10 Uhr

Aussage als Zeuge, lang :)

Ja, Möhrchen, fast!
Es wurde noch vom Anwalt zugestellt, angeblich wurde es schon bei Gericht eingereicht.

Ich möchte ja nur nicht dem Anwalt Rede und Antwort stehen müssen. Die Klagende geht davon aus, dass ich ihre Freundin belaste, indem ich ein Telefonat erinnere, das vor mehreren Monaten geschah.

Da die Klagende aber derweil auch mich und meinen Bruder mit Klagen bedroht, sehe ich nicht, wie sie darauf kommt, dass meine Aussage zu ihren Gunsten ausfallen könnte.
(zumal die getätigten Aussagen keinesfalls so waren, wie sie es darstellt)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht das annimmt, aber wer weiß das schon.

Muss die Zeugenaussage im Vorfeld schriftlich vorliegen, damit das Gericht das als Beweis annimmt?

Ach, kompliziert. Die Frau gehört schon lange in die Geschlossene, aber da will sie wohl auch keiner.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.