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Geschrieben von kravallie am 02.09.2021, 9:08 Uhr

frau as

grundsätzlich magst du recht haben, aber du darfst meinen, was du willst und dir auch wünschen, dass du ag bist:
es gibt halt einen unterschied zwischen Arbeitsplatz und Privatleben.
du kannst ja einen antrag stellen, dass die arbeitsschutzverordnung geändert wird.


*Du würdest dann evt. den wichtigen Posten des Testbestellers einbüßen, aber vielleicht ergibt sich ja was als Frauen - und Gleichstellungsbeauftragte.*

ich bin sicherheitsbeauftragte übrigens, falls dir das etwas sagt.

du kannst dich ja darum bewerben und dann verbesserungsvorschläge machen, ich warne dich aber vor, es wird nicht extra vergütet. ob es dann noch von Interesse für dich wäre?

 
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