Geschrieben von Mama Jana am 19.05.2006, 23:20 Uhr |
@mamacamilla - leider keine übergeordnete Schutzbestimmung
Wo Du so fragst, hätte ich auch gedacht, dass der Mutterschutz einen "übergeordneten" schutz der Schwangeren bzw. Wöchnerin darstellt. Sozusagen "in allen Lebenslagen".
Aber tatsächlich "ist der Mutterschutz ein im Mutterschutzgesetz und in der Mutterschutzrichtlinienverordnung festgelegtes Regelwerk, das die Bedingungen für den Einsatz von schwangeren Frauen in einem Arbeitsverhältnis definiert".
ARBEITSVERHÄLTNIS - das ist das entscheidende Stichwort. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass es für eingeschriebene Studentinnen durchaus gewisse Regelungen gibt (was auch immer die dann regeln? keine Ahnung). Wenn, dann ist das aber sicher eine Sache, die jede Uni selbst festlegt. Im Übrigen gibt es ja die Möglichkeit der Urlaubssemester. Dann muss man eben die für seinen "persönlichen Mutterschutz" ;-) nehmen.
- haben Studenten kein recht auf Mutterschutz??? - mamacamilla83 18.05.06, 11:23
- Re: haben Studenten kein recht auf Mutterschutz??? - KaMeKai 18.05.06, 12:24
- Re: haben Studenten kein recht auf Mutterschutz??? - Henni 18.05.06, 12:58
- Wie stellst Du Dir den Mutterschutz vor? - tinai 18.05.06, 13:22
- Re: Wie stellst Du Dir den Mutterschutz vor? - berita 18.05.06, 22:24
- Sorry,hab euch doch nur gefragt! - mamacamilla83 18.05.06, 13:35
- Re: Sorry,hab euch doch nur gefragt! - tinai 18.05.06, 15:11
- Re: Sorry,hab euch doch nur gefragt! - mutti1604 18.05.06, 20:36
- An manchen Unis - JoMie 19.05.06, 8:59
- Re: Sorry,hab euch doch nur gefragt! - mutti1604 18.05.06, 20:36
- Re: Sorry,hab euch doch nur gefragt! - tinai 18.05.06, 15:11
- Also bei mir ... - Tanix 19.05.06, 10:09
- Re: @mamacamilla - leider keine übergeordnete Schutzbestimmung - Mama Jana 19.05.06, 23:20
- Re: haben Studenten kein recht auf Mutterschutz??? - Svenni 21.05.06, 14:53