Baby und Job

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Geschrieben von Mama Jana am 19.05.2006, 23:20 Uhr

@mamacamilla - leider keine übergeordnete Schutzbestimmung

Wo Du so fragst, hätte ich auch gedacht, dass der Mutterschutz einen "übergeordneten" schutz der Schwangeren bzw. Wöchnerin darstellt. Sozusagen "in allen Lebenslagen".

Aber tatsächlich "ist der Mutterschutz ein im Mutterschutzgesetz und in der Mutterschutzrichtlinienverordnung festgelegtes Regelwerk, das die Bedingungen für den Einsatz von schwangeren Frauen in einem Arbeitsverhältnis definiert".

ARBEITSVERHÄLTNIS - das ist das entscheidende Stichwort. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass es für eingeschriebene Studentinnen durchaus gewisse Regelungen gibt (was auch immer die dann regeln? keine Ahnung). Wenn, dann ist das aber sicher eine Sache, die jede Uni selbst festlegt. Im Übrigen gibt es ja die Möglichkeit der Urlaubssemester. Dann muss man eben die für seinen "persönlichen Mutterschutz" ;-) nehmen.

 
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