Geschrieben von mamacamilla83 am 18.05.2006, 11:23 Uhr |
haben Studenten kein recht auf Mutterschutz???
Hallo.Mein Bruder wollte mir vorhin erzählen,das Studentinnen und Schülerinnen KEINEN Anspruch auf Mutterschutz haben.Stimmt das etwa???
Ich dachte hier in Deutschland hat jede Schwangere Frau Recht auf Mutterschutz! LG,Camilla
Re: haben Studenten kein recht auf Mutterschutz???
Antwort von KaMeKai am 18.05.2006, 12:24 Uhr
welcher ARbeitgeber soll denn die Studentin freistellen und wovon?
Sie braucht natürlich keine Vorlesungen zu besuchen in der Zeit - muss sie aber sonst auch nicht.
Es gibt für Studentinnen auch kein Mutterschaftsgeld, weil sie nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind, sondern nur eine Einmalzahlung.
LG
Kathrin
Re: haben Studenten kein recht auf Mutterschutz???
Antwort von Henni am 18.05.2006, 12:58 Uhr
Hallo nein, hast du als Hausfrau etc ja auch nciht, du hast ja keinen Arbeitsgeber ... also geht man aj eh freiwillig hin und kann es auch wieder lassen ...
anders ist es wenn du dann ein urlaubssemester nehmen willst, aber das hat mit mutterschutz b´nichts zu tun.
LG HEnni
Wie stellst Du Dir den Mutterschutz vor?
Antwort von tinai am 18.05.2006, 13:22 Uhr
Wie meinst Du, sollten den Studenten und Schüler bekommen?
Verstehe die Frage nicht.
Studenten und Schüler, die jobben haben bei ihrem AG einen Anspruch auf Mutterschutz. In der Schule und an der Uni ist jeder selbst für sich verantwortlich. Da muss Dir keiner "Ruhepausen" Mutterschaftsgeld etc. gewähren.
Gruß Tina
Sorry,hab euch doch nur gefragt!
Antwort von mamacamilla83 am 18.05.2006, 13:35 Uhr
...
Re: Sorry,hab euch doch nur gefragt!
Antwort von tinai am 18.05.2006, 15:11 Uhr
Und wir haben doch nur geantwortet, kein Grund sich zu entschuldigen.
Ich wüsste wirklich gerne wie das gemeint ist "Mutterschutz bei Schülern und Studenten", deswegen gin ich ja nohc auf die Möglichkeit ein, dass Du meinst, wenn sie jobben, weil mir sonst keine andere Möglichkeit einfällt.
Kein Grund, verschnupft zu sein.
Gruß Tina
Re: Sorry,hab euch doch nur gefragt!
Antwort von mutti1604 am 18.05.2006, 20:36 Uhr
also ich war schülerin in der 11. als ich schwanger wurde.
habe 1jahr freistellung(aber vor der geburt kein geld,danach normal kindergeld etc.) bekommen und bin dann wieder in die schule!
Re: Wie stellst Du Dir den Mutterschutz vor?
Antwort von berita am 18.05.2006, 22:24 Uhr
Interessant in Hinblick auf Regelstudienzeit, Studiengebuehren.. waere es vielleicht, ob man mit Kind "unbestraft" pausieren darf. Ansonsten faellt mir da auch nix ein.
LG
Berit
An manchen Unis
Antwort von JoMie am 19.05.2006, 8:59 Uhr
gibt es eine Stelle für "Studieren mit Kind" oder so ähnlich, oder zumindest eine Frauenbeauftragte. Die können einem zumindest sagen, welche Hilfen es gibt und wo man sie bekommt, auch Kontakte herstellen zu anderen Studentinnen mit Kind.Manche Unis haben Uni-Kindergärten. Aber wenn Du in keinem ARbeitsverhältnis stehst, gibts auch keine Mutterschutzzeit und-geld.
Also bei mir ...
Antwort von Tanix am 19.05.2006, 10:09 Uhr
... war das so:
Ich hatte innerhalb der Zeit des "normalen" Mutterschutzes (6 Wochen vor Geburt) Prüfungen. Und da ich als Schwangere kurz vor der Geburt als nicht ganz zurechnungsfähig galt, konnte ich die Prüfungsergebnisse ungültig erklären lassen. (Hab ich aber nicht)
Vielleicht kann man das als Mutterschutz hinstellen - es kann einem zumindest den Notendurchschnitt retten. ;o)
LG Tina
Re: @mamacamilla - leider keine übergeordnete Schutzbestimmung
Antwort von Mama Jana am 19.05.2006, 23:20 Uhr
Wo Du so fragst, hätte ich auch gedacht, dass der Mutterschutz einen "übergeordneten" schutz der Schwangeren bzw. Wöchnerin darstellt. Sozusagen "in allen Lebenslagen".
Aber tatsächlich "ist der Mutterschutz ein im Mutterschutzgesetz und in der Mutterschutzrichtlinienverordnung festgelegtes Regelwerk, das die Bedingungen für den Einsatz von schwangeren Frauen in einem Arbeitsverhältnis definiert".
ARBEITSVERHÄLTNIS - das ist das entscheidende Stichwort. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass es für eingeschriebene Studentinnen durchaus gewisse Regelungen gibt (was auch immer die dann regeln? keine Ahnung). Wenn, dann ist das aber sicher eine Sache, die jede Uni selbst festlegt. Im Übrigen gibt es ja die Möglichkeit der Urlaubssemester. Dann muss man eben die für seinen "persönlichen Mutterschutz" ;-) nehmen.
Re: haben Studenten kein recht auf Mutterschutz???
Antwort von Svenni am 21.05.2006, 14:53 Uhr
Hallo,
so einen richtigen "Mutterschutz" gibt´s meines Wissens nach nicht.
Man kann einge "Urlaubssemester" einlegen. Problem: In dieser Zeit gibt´s kein BaföG. Ich habe mich deswegen weiter eingeschrieben und halt nur ein Minimum an Kursen belegt. Vorteil: BaföG läuft weiter, wird - wegen Kind bzw. Kindern - auch länger bezahlt als üblich, man bleibt "am Ball". Prüfungen konnte ich beliebig verschieben, weiß aber nicht, ob das Glück war (unsere Uni ist da wirklich super), oder ob es da sogar rechtliche Vorschriften gibt.
Aber ich denke mal, Du meintest den finanziellen Aspekt, oder? Denn das ist ja das Gute am Mutterschutz, das man bei vollen Bezügen zu Hause bleiben kann. Als Studentin hast Du aber keine Bezüge, außer evtl. Bafög. Und wie es damit läuft, habe ich Dir ja hier beschrieben. Kannst Du aber auch alles im I-Net nachlesen.
Weiterer Vorteil des Mutterschutzes ist, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt, auch über den Erziehungsurlaub hinaus. Das ist, kann ja immer nur von meinem Fall sprechen, wie gesagt auch kein Problem: Urlaubssemester einreichen und gut ist.
Ich habe vor 10 Monaten mein zweites Kind bekommen, meine Große war 1,8 Jahre alt, als ich mein Studium begonnen habe.
Aus meiner Sicht lassen sich Kinder und Studium wunderbar vereinen. Falls Du also Entsprechendes vorhast: Nur Mut!
LG Svenni