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Geschrieben von SilviaB am 18.05.2006, 9:15 Uhr

Dringende arbeitsrechtliche Frage!!!

Ich hoffe, mir kann jemand helfen...

Zum Hintergrund: Ich habe die 3 Jahre Elternzeit genommen, bis Mai 2008. Ab September 2007 habe ich mich schon direkt wieder zum Arbeiten angemeldet, in Elternteilzeit. Nun haben wir durch sehr viel Glück schon ab diesen August einen Krippenplatz, so dass ich meinen Chef gefragt habe, ob ich nicht schon eher wieder kommen könnte, spätestens ab Januar. Mein Chef wollte deswegen mit unserem Ober-Boss telefonieren. Mein Chef hat sich aber noch immer nicht gemeldet, ob ich nun eher wieder anfangen kann zu arbeiten, deshalb haben wir gestern abend ein paar Überlegungen angestellt...

Wenn ich mir während der Elternzeit einen anderen Job suche...

1. Kann ich auch bei einem anderen Arbeitgeber "Elternteilzeit" machen?

2. Oder muss ich meinen alten Job, deren Arbeitsverhältnis ja nur ruht, dann erstmal kündigen?

Wäre ja ideal, wenn ich einen anderen Job annehme, die Probezeit oder wie auch immer abwarte - und dann erst meinen alten Job kündigen kann. Aber so wird es wohl nicht sein...

Ich sitze auf heißen Kohlen, denn mit der Firma meines Mannes sieht es sehr schlecht aus, und so will ich erst recht wieder arbeiten gehen.
Schon mal Danke für Antworten!

 
2 Antworten:

Re: Dringende arbeitsrechtliche Frage!!!

Antwort von JoMie am 18.05.2006, 9:33 Uhr

Soweit ich weiss, darfst Du während der Elternzeit mit Zustimmung Deines jetzigen Arbeitgebers in Teilzeit (ich weiß nicht wieviele Stunden, ich glaube 75 %) bei einem anderen AG arbeiten. Aber nur mit seiner Zustimmung, d.h. mit seinem Wissen. Dann bräuchtest Du deinen alten Arbeitsplatz nicht zu kündigen. Ohne sein Einverständnis begibst Du Dich auf dünnes Eis.
LG JoMie

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Re: Dringende arbeitsrechtliche Frage!!!

Antwort von tinai am 18.05.2006, 10:03 Uhr

Hallo,

also Du kannst während der Elternzeit maximal 30 Stunden arbeiten, alles darüber bedeutet das Ende der Elternzeit.

Wenn Du bei einem anderen als Deinem AG in Elternzeit arbeiten möchtest, benötigst Du sein Einverständnis, dass er Dir nur aus wichtigem Grund verweigern kann (könnte sein, dass er Dich selbst haben will oder Du bei der unmittelbaren Konkurrenz bist).

Insofern kannst Du Dich woanders bewerben und setzt auch ihn unter Zugzwang, Dir eine Auskunft/Entscheidung zu geben.

Gruß Tina

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