Mitglied inaktiv
Ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen und muss für diese Zeit ALG II beantragen, da mein Freund (mit dem ich zusammenlebe) nur sehr wenig verdient. Nun meine Frage: weiss jemand, ob ich dafür eine private Rentenversicherung auflösen muss (ist noch nicht so viel eingezahlt, aber vielleicht knapp über der Grenze, die auf dem Formular angegeben ist), weil das zu viel Vermögen für ALG II ist? Oder gilt das nur, wenn man "wirklich" arbeitslos ist (und eben nicht "nur" in Elternzeit)? Ich hoffe es, denn ich gehe ja nach einem Jahr wieder arbeiten und sonst wäre meine Altersvorsorge futsch. Kann mir jemand helfen? Danke für eure Antworten! LG
Hallo, nein, beauchst Du nicht auflösen. Viele Grüße, Evchen
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