Geschrieben von kristin_L am 01.03.2006, 21:48 Uhr |
zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen
Hallo,
ich haette da mal zwei Fragen (bestimmt schon oft gestellt, aber naja). Ich arbeite seit dem 1.2. wieder 40% (16h), innerhalb der Elternzeit, öffentl. Dienst. Unsere Tochter war da 1/2 Jahr.
1) wenn das Kind krank ist, was muss ich dann konkret machen? Da bezahlt doch die Krankenkasse irgendwie, oder? Muss ich die (AOK) dann anrufen oder wie laeuft das?
2) ich stille noch nachmittags, unser Kind geht in die KiTa, da gehe ich dann hin zum Stillen. Wieviel Zeit darf ich offiziell denn zum Stillen nehmen?
Danke! Gruss, Kristin
Re: zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen
Antwort von claudih am 02.03.2006, 9:47 Uhr
also,
mit den kranktagen.
da zahllt zum einen die krankenkasse für 10 tage pro jahr und kind einkrankengeld, wenn der kinderarzt den ausfall bescheinigt. also, kinderarzt schreibt dir eine bescheinigung für die betreuung des kindes. davon braucht die krankenkasse einen zettel.
der öffentliche dienst gibt aber z.B. in nrw solche kranktage für die betreuung von im haushalt lebenden personen. wir haben hier 4 tage vom ag, wenn die bescheinigung vom arzt vorliegt. und das bei normaler lohnfortzahlung. mach dich bei euch in der verwaltung schlau, wie das läuft mit den tagen vom ag.
bei den stillzeiten kenne cih mich nciht aus.
gruß
claudia
Stillzeiten
Antwort von mayaa am 02.03.2006, 10:00 Uhr
Habe mich gerade diese Woche von unserer Gleichstellungsbeauftragten beraten lassen, es gibt pro Tag eine Stunde Stillzeit bzw. auch mehr, wenn Du einen weiten Weg hast. Frag am besten mal Eure Gleichstellungsbeauftragte, wie das gehandhabt werden kann.
Mutterschutzgesetzt, §7:
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben...
Re: zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen
Antwort von berita am 02.03.2006, 17:24 Uhr
Hallo,
hab das grade durch :-) Du musst auf jeden Fall mit dem Kind zum Arzt. Der stellt dir eine Bescheinigung aus, fuer wie viele Tage du das Kind betreuen musst. Auf der Rueckseite fuellst du einiges aus (gibst zum Beispiel deine Bankverbindung an) und schickst die Bescheinigung an die Krankenkasse. Fuer diese Tage ueberweisst dir dann die KK einen bestimmten Anteil deines normalen Gehalts.
Zum Stillen: nach dem Gesetz ist es so, dass man soviel Zeit zum Stillen bekommt, wie man braucht. Wenn du also waehrend der Arbeitszeit dort hin gehen willst/musst zum Stillen, dann hast du auch das Recht dazu. Etwas anderes ist es, wenn man nach/vor der Arbeit stillt. Manche AG erlassen einem trotzdem Arbeitszeit, glaube aber nicht, dass man darauf einen Anspruch hat.
LG
Berit
Re: zwei Fragen: 1) Kind krank 2) Zeit zum Stillen
Antwort von Kristin_L am 02.03.2006, 21:22 Uhr
Super, danke für Eure Antworten!
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