Baby und Job

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Geschrieben von marenmaus25 am 30.03.2006, 23:05 Uhr

Zukunftsangst

Hallo,

kenn mich da nicht ganz so genau aus. Aber nach sechs Jahren müsste dein Mann doch eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten haben auch bei Pächterwechsel, oder sehe ich das falsch. So würde er im schlimmsten Fall des Falles zum 1.7. arbeitslos werden. Dann bekommt er doch erstmal für ein Jahr ALG 1 und da dürften doch Ersparnisse nicht zählen. Dann müsstet ihr nächstes Jahr nur zwei Monate überbrücken.
Vielleicht gibt es für deinen Mann aber auch die Möglichkeit Meisterbafög zu beantragen und bei Kündigung auf Vollzeit-Meisterschule umsteigen. Ein Bekannter von uns hat ähnliches bei seiner Technikerausbildung gemacht. Er hat auch nebenher angefangen, dann wurde auch die Firma verkauft und er ist auf Vollzeit mit Bafög umgestiegen. Hört euch doch mal um was es da so für Möglichkeiten gibt.
Ich hoffe ich konnte dich etwas aufmuntern.

LG Maren

 
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