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Geschrieben von rosy am 09.07.2003, 13:40 Uhr

Wie lange kann man rückwirkend eine Krankmeldung abgeben? Betrifft Arbeitsamt

Hallo,

ich bin im Moment arbeitslos und sollte am
01.07. einer Einladung folgen, die vom
Arbeitsamt ausgeschrieben war. Die Adresse
war aber nicht das Arbeitsamt, sondern ein
Bildungsträger. Da ich der Meinung war, es wäre ein Vorstellungstermin, habe ich diesen mit dem Bildungsträger verschoben.
Daraufhin bekam ich eine Einladung direkt
zum Arbeitsamt und mußte mir anhören, daß ich geldlich für 2 Wochen gesperrt bin.
Toll was, ich bin sowas von geladen.
Kann ich denn mich irgendwie rückwirkend krank schreiben lassen, sofern der Arzt mitmacht? Anderenfalls würde ich mir einen Anwalt suchen, der das für mich regelt. Wer kennt sich von Euch damit aus?
Viele Grüße
Sabine

 
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