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Aufteilung der Teilzeit - Rechtslage (im öff. Dienst) ?dir

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Mitglied inaktiv

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hallo teilzeitelnde mamas, habe einen sohn von fast 5 und bin 14.ssw. arbeite derzeit 30 std. auf 5 tage verteilt, habe aber einen arbeitsweg von ca. 1,5 std. pro strecke, wenn kein stau ist. wenn das 2. kind da ist will ich vielleicht 1,5 bis 2 jahre zu hause bleiben. danach würde ich gern 20 std. wieder einsteigen für ein jahr. aaaber: bei der anfahrt natürlich nicht auf 5 tage verteilt sondern auf 3. muß der arbeitgeber das mitmachen? es geht bei der aktuellen organisation an meinem jetzigen arbeitsplatz nicht aber beim arbeitgeber an sich wäre es schon machbar, zumindest für ein jahr. es ist so, daß ich derzeit eine abteilung alleine habe, die wochentäglich besetzt sein muß. man könnte entweder einen halben "2. mann" dazu tun oder mich vorübergehend in einer abteilung einsetzen, wo eh mehrere leute sind, davon haben wir allerdings nur 2. wer hat mit sowas erfahrung und kennt die rechtslage? danke und viele grüße Ulimama


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, nach meiner Informationslage hast Du zwar einen rechtlichen (und auch tariflichen) Anspruch auf die Teilzeit, aber nicht auf die Verteilung der Arbeitszeit, das ist Sache der betrieblichen Möglichkeiten und der Absprache mit dem Arbeitgeber. Gruß, Renate