Geschrieben von xdarkangel80 am 02.07.2006, 16:42 Uhr |
Verdienst während Elternzeit? (etwas länger :-)
Hallo,
ein Minijob kann zum einen per Steuerkarte versteuert werden, oder mit 2% pauschaler Lohnsteuer, die entweder der AG trägt, oder auf den AN abwälzt. Bei 400 € wäre das dann 8 €.
So weit ich weiss, wird ein pauschalversteuerter Minijob nicht auf das Erziehungsgeld angerechnet, da er auch nicht in der Einkommenssteuererklärung auftraucht. Alles andere, was auch in der Einkommensteuererklärung wird (abzgl. evtl. Freibeträge) auch angerechnet. Deshalb wäre es sinnvoll, immer die pauschale Versteuerung zu nehmen.
Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
LG xdarkangel80
- Verdienst während Elternzeit? (etwas länger :-) - meli 29.06.06, 17:47
- Re: Verdienst w�hrend Elternzeit? (etwas l�nger :-) - sibs 29.06.06, 18:15
- kleine Ergänzung und Korrektur - junima 30.06.06, 11:10
- Doch AG MUSS gefragt werden, - tinai 02.07.06, 15:51
- kleine Ergänzung und Korrektur - junima 30.06.06, 11:10
- Re: Verdienst während Elternzeit? (etwas länger :-) - nordtiger 02.07.06, 13:56
- Re: Verdienst während Elternzeit? (etwas länger :-) - xdarkangel80 02.07.06, 16:42
- Re: Verdienst w�hrend Elternzeit? (etwas l�nger :-) - sibs 29.06.06, 18:15