Geschrieben von tinai am 02.07.2006, 15:51 Uhr |
Doch AG MUSS gefragt werden,
denn es könnte sein, dass er die AN auch wieder haben will. AUch beim Minijob, der ja nur etwas über Art der Versicherungspflicht aussagt. Das Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere (arbeitsrechtlich).
Der AG muss gefragt werden, in der Regel auch, wenn man zusätzlich zum Hauptjob (nicht im EU) noch einen Minijob hat, zumindest steht das in 99% der Arbeitsverträge.
gruß Tina
PS: Er kann allerdings nur sehr eingeschränkt die erlaubnis dazu verweigern.
- Verdienst während Elternzeit? (etwas länger :-) - meli 29.06.06, 17:47
- Re: Verdienst w�hrend Elternzeit? (etwas l�nger :-) - sibs 29.06.06, 18:15
- kleine Ergänzung und Korrektur - junima 30.06.06, 11:10
- Doch AG MUSS gefragt werden, - tinai 02.07.06, 15:51
- kleine Ergänzung und Korrektur - junima 30.06.06, 11:10
- Re: Verdienst während Elternzeit? (etwas länger :-) - nordtiger 02.07.06, 13:56
- Re: Verdienst während Elternzeit? (etwas länger :-) - xdarkangel80 02.07.06, 16:42
- Re: Verdienst w�hrend Elternzeit? (etwas l�nger :-) - sibs 29.06.06, 18:15