Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 02.07.2006, 15:51 Uhr

Doch AG MUSS gefragt werden,

denn es könnte sein, dass er die AN auch wieder haben will. AUch beim Minijob, der ja nur etwas über Art der Versicherungspflicht aussagt. Das Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere (arbeitsrechtlich).

Der AG muss gefragt werden, in der Regel auch, wenn man zusätzlich zum Hauptjob (nicht im EU) noch einen Minijob hat, zumindest steht das in 99% der Arbeitsverträge.

gruß Tina

PS: Er kann allerdings nur sehr eingeschränkt die erlaubnis dazu verweigern.

 
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