Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 14.03.2005, 12:57 Uhr

Urlaubsgeld bei Minijob ?

Urlaubsgeld ist kein Rechtsanspruch! Also Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. sind Sondergratifikationen, die vertraglich vereinbart sind oder auch nict.

Beim 400-Euro-Jobber besteht außerdem die Gefahr, dass er durch diese Sonderzahlungen über die Einkommensgrenze hinauskommt und das Entgelt dadurch voll unter die SV und Steuer fällt. Die schuldet zwar der AN, aber wenn der nicht mehr greifbar ist, schuldet die der AG also ihr.

Kurzum, wenn Du was extra zahlen willst, so achte auf die jährliche Bemessungsgrenze.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt für alle Arbeitnehmer und zu denen zählen auch geringfügige. Es wird nur oft so gehandhabt, dass sie es nicht bekommen, weil sie unregelmäßige Arbeitszeiten haben. Korrekt ist das nicht. Allerdings kannst Du Dich über die Umlage der Krankenkasse. für ein sehr geringes Entgelt versichern, dann übernimmt die zwischen 80-100 Prozent der Lohnfortzahlung.

Gruß Tina

 
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