Geschrieben von Katrina13 am 14.03.2005, 12:24 Uhr |
nachtrag: offizielles Statement auf der Seite der Minijobzentrale
Das habe ich auf der website minijob-zentarle.de gefunden - Petra, das ist auch für dich interessant!
Arbeitsrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer.
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern - und dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte - eine Reihe von arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer:
bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts leisten,
bezahlten Erholungsurlaub gewähren, d.h. Freistellung von der Arbeitspflicht mindestens für die Zeit des gesetzlichen Mindesturlaubs (vier Wochen),
-für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt fortzahlen und
-bei persönlicher Arbeitsverhinderung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Beispiele: nicht verschiebbarer Arztbesuch, eigene Hochzeit, schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen, Tod des Ehepartners, gerichtliche Termine.
- Urlaubsgeld bei Minijob ? - chalmisa 13.03.05, 21:44
- Re: Urlaubsgeld bei Minijob ? - Petra*Laura_Marie*29.12.2001* 13.03.05, 23:31
- Re: Urlaubsgeld bei Minijob ? - Katrina13 14.03.05, 12:18
- nachtrag: offizielles Statement auf der Seite der Minijobzentrale - Katrina13 14.03.05, 12:24
- Re: Urlaubsgeld bei Minijob ? - tinai 14.03.05, 12:57
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