Geschrieben von HeidiK am 15.11.2004, 14:21 Uhr |
Urlaub vor dem Mutterschutz
Hallo,
also das müßte Dein Arbeitgeber eigentlich selber wissen...
Aber na ja: Dir steht Urlaub anteilig bis zum Ende des Mutterschutzes zu.
16.03.05 und 8 Wochen gibt grob 16.05. Und dies dann ins Verhältnis setzen zum Gesamtjahresurlaub, also nicht ganz ein halbes Jahr gibt nicht ganz die Hälfte, so ca. 12 Tage. Wieviel Urlaubsanspruch hast Du denn im Monat? Das ließe sich viel einfacher rechnen..
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
Ach ja, wenn das Kind später als ET kommt oder eine Frühgeburt ist, verschiebt sich das Ende vom Mutterschutz entsprechend weiter nach hinten und so könnte evtl. noch mehr rauskommen.
Nachzulesen im Mutterschutzgesetz (muß eigentlich in jedem Betrieb jedem Mitarbeiter zugänglich sein....)
Heidi
- Urlaub vor dem Mutterschutz - Nikita79 14.11.04, 11:57
- Re: Urlaub vor dem Mutterschutz - HeidiK 15.11.04, 14:21
- Link zum MuSchu-Gesetz - Dany1978 15.11.04, 16:40
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