Baby und Job

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Geschrieben von Xaveria am 10.02.2006, 20:57 Uhr

uff einiges falsches dabei.....

1. Es ist ein Gewerbe das auch so angemeldet werden muss. Kostet glaube ich knapp 30,- EUR und fertig.
Freiberufler sind nur Künstler und Steuerberater und Juristen.

2. Einen Freibetrag gibt es nicht. Es gibt eine Umsatzgrenze als Kleinunternehmer zählt.

Folgendes dazu:
Was muss ich als Kleinunternehmer beachten?
Bei der Umsatzbesteuerung gibt es eine besondere Regelung für Kleinunternehmer: Sie können von der sog. Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG Gebrauch machen, wenn Ihr Umsatz

im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher war als 17.500 Euro und

im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.

Die Kleinunternehmerregelung bedeutet, dass Sie

in Ihren Ausgangsrechnungen die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen dürfen,

keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen,

die Umsatzsteuer in Ihren Eingangsrechnungen nicht als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen dürfen,

in Kleinbetragsrechnungen bis 100 Euro den Umsatzsteuersatz nicht angeben dürfen.

Ein Ausweis von Umsatzsteuer oder die Angabe des Umsatzsteuersatzes in Kleinbetragsrechnungen würde als unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer gelten. Die Folge wäre, dass Sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssten und der Rechnungsempfänger die Steuer dennoch nicht als Vorsteuer abziehen dürfte (BMF-Schreiben vom 29.1.2004, BStBl. 2004 I S. 258, Tz. 82).

3. Auf jeder Rechnung muss stehen dass du Kleinunternehmer bist. Ebenso müssen die Rechnungen fortlaufend nummeriert werden. Die Steuernummer muss auch nocht drauf.

4. Die lieben Krankenkassen
Wenn mehr als 325,- EUR im Monat verdient (sprich: Umsatz - Ausgaben) wird ist auch hier ein Obulus fällig.
Das entfällt, wenn man eh schon einen TZ-Job hat der über 20 Std. liegt.

5. Die Auftraggeber
Es gibt einige die verlangen ein Schreiben der BFA wegen der "Scheinselbständigkeit", weil sie sonst die SV-Beiträge nach entrichten dürfen.

6. Alle Belege aufheben, weg schmeissen kann man immer :)
So auch Bus-und Bahntikets, Kaffee usw.


Sorry wenns lang ist :(

LG Xav

 
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