Geschrieben von Sunny1973 am 11.08.2003, 11:27 Uhr |
@ Tinai
Hallo Tinai,
also der Unterschied, schätze ich mal, liegt einfach darin, dass ein Schulkind ja nun nen halben Tag sowieso "kostenlos" ausser Haus ist. Oder zahlt man auch monatlich für die Ausbildung eines Kindes. Das weiss ich nicht, da es uns ja noch lange nicht betrifft.
Warum das nicht mehr für Schulkinder (Tagesbetreuung am Nachmittag z. B.) nicht mehr gilt verstehe ich allerdings auch nicht ganz?!
LG
Sunny
- INFO: Betreuungszuschuss vom AG für KiGa-Kids - Sunny1973 04.08.03, 14:04
- Re: INFO: Betreuungszuschuss vom AG für KiGa-Kids - u_hoernchen 04.08.03, 19:39
- @ u_hoernchen - Sunny1973 05.08.03, 15:51
- § 3 Nr. 33 EstG - für die Vollständigkeit - molu 05.08.03, 6:43
- Re: INFO: Betreuungszuschuss vom AG - FRAGEN - paulita 05.08.03, 14:02
- @ Paulita - Sunny1973 05.08.03, 15:49
- Das habe ich vor einem Jahr auch schon gemailt..... - tinai 06.08.03, 17:33
- @ Tinai - Sunny1973 11.08.03, 11:27
- Re: INFO: Betreuungszuschuss vom AG für KiGa-Kids - u_hoernchen 04.08.03, 19:39
Zahlt das Jugendamt auch rückwirkend?
Nebenjob gesucht ...........
@sylvia1
Selbständige Tätigkeit zu vergeben...
Wer kann mir einen Rat geben?
Alternative zu Au-Pair....
Ich fühl mich ja soooooo schlecht.......
Anmeldung Berufsschule/ Hilfe @ die Lehrer hier !
Was würdet Ihr tun (Chef verhält sich mies)