Mitglied inaktiv
Ist vielleicht für Euch auch interessant. Den Anstoss gab mir ja "Sunshine" *dank noch mal* und ich habe mich jetzt mal drüber informiert: Folgendes hat mir mein Steuerberater kopiert und erklärt: Also, was ich bis vor Kurzem noch nicht wusste ist, dass der Arbeitgeber Kindergartenzuschüsse brutto=netto auszahlen darf/kann. Die Höhe dieses Zuschusses liegt in seinem Ermessen, darf aber nicht über die obere Grenze des vom Amt bescheinigten Zuschusses drüber steigen (logisch oder). Aber er kann bis zur vollen Höhe der Betreuungskosten zahlen und dies geschied dann wie oben beschrieben [B]brutto gleich netto[/B]. Das heisst, dass ihr von diesem Geld keine Steuern und Sozialabgaben abgezogen bekommt! Es ist aber darauf zu achten, dass das derzeitig verdiente Gehalt (wenn ihr z. B. schon arbeitet) NICHT gekürzt und dann der Zuschuss steuerfrei gezahlt wird. Nehmen wir mal an, meine Firma zahlt mir derzeit mon. 1000,- Euro und möchte mir nun 150 Euro zur Tagesbetreuung zuschiessen. Der AG darf NICHT meinen Lohn auf 850,- kürzen und die 150,- Euro drauf rechnen, sondern muss diesen Zuschuss auf die 1000,- Euro drauf zahlen. Dies gilt natürlich NUR, wenn man schon im Arbeitsverhältnis steht! Fang ihr also einen neuen Job an, könnte es ratsam sein, den AG nach einem Zuschuss zu fragen und das verhandelte Gehalt DANN gleich um diesen Beitrag kürzen, sodaß ihr keine Steuern und Sozialabgaben darauf zahlen müsst. Hier nun noch der Gesetzestext (leider hab ich keinen Paragraphen dazu): =================================================== Kindergartenzuschüsse Arbeitgeberleistungen, die zur Unterbringung, einschließlich Unterkunft und Verpflegung, und Betreuung von nichtschulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen bestimmt sind, gehören nicht zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Voraussetzung ist, daß die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber mindestens Zahlungen an den Kindergarten in Höhe des Zuschusses nachweist; den Originalbelegt hierzu muss der AG zusammen mit den übrigen Lohnunterlagen aufbewahren. Weitere Voraussetzunge für die Steuer- und Beitragsfreiheit ist, daß die Leistungen zusätzlich zu dem ohnehin geshculdeten Arbeitslohn erbracht werden (hatte ich oben ja schon beschrieben). Das ist nur dann der Fall, wenn der AN die Zuwendung nur aufgrund dieser Zweckbestimmung erhalten kann. Würde dagegen die Arbeitgeberleistung, ob freiwillig oder mit Rechtsanspruch, auch als Barlohn gewährt, wenn die Voraussetzungen für einen Kindergartenzuschuss nicht vorliegen, besteht Steuer- und Beitragspflicht. ====================================================== So vielleicht konnte ich helfen und nen kleinen Tipp geben?! ;) Wie gesagt, gerade, wenn ihr einen neuen Job beginnt, fragt den AG ob er gleich den ausgehandelten Lohn kürzen würde und diese Differenz dann als Kindergartenzuschuss zahlt. Somit ist dieser Betrag in dem Fall steuer- und beitragsfrei! Liebe Grüße Sunny
tja, leider musste ich erfahren, dass es diesen Zuschuß nur dann gibt, wenn man die Kinder NICHT in den eigenen Räumen betreuen lässt... Hat man z.B. eine Kinderfrau, weil man sein Kind nicht aus der häuslichen Umgebung rausreißen möchte, gibts nix vom AG... die Logik versteh ich zwar nicht, aber ich wollte es auch nicht unerwähnt lassen.. U-Hörnchen
Also ich denke mal, dass es einfach daran liegt, weil man da keine "amtlichen" Bescheid hat. Dieser "Bescheid" MUSS beim AG im Original abgelegt sein. Sorry, das vergaß ich zu erwähnen, denn für mich kamen eh nur "staatliche Unterbringung" in Frage. Liebe Grüße Sunny
oT
liebe sunny danke für die infos! ich bin nun neugierig und "verwöhnt", deshalb folgende fragen (an alle): * kriegen beamte so was eventuell auch? * gilt dieser zuschuß unabhängig von der höhe des einkommens, d.h. gibt es obergrenzen? danke für infos paula
Also laut unserem Steuerberater gibt es weder eine Obergrenze für das Einkommen noch für den Zuschuss ansich. Bei uns ist es z. B. so, daß der Geschäftsführer und Inhaber der Firma mein Vater ist und das KÖNNTE zu Problemen kommen, wenn das Finanzamt das spitz bekommt. Ich meine, mein AG (die Firma meines Vaters) sollte einen Zuschuss im angemessenen Verhältnis zahlen (also nicht voll). Der Steuerberater meinte, mein Dad müsste sich halt Gedanken darüber machen, wieviel er einer "fremden" ANin geben würde ....! Ich würde an Deiner Stelle einfach mal beim AG nachfragen, ob das möglich ist?! Liebe Grüße Sunny
..... es ist übrigens so, dass sogar Essensgeld, was ja häufig extra zu den Betreuungskosten gerechnet wird, Steuerfrei erstattet werden kann. Übrigens kann man auch eine Tagesmutter erstatten. BEides geht aber nur für nicht schulpflichtige Kinder (bescheuert, wenn sie 6 sind, muss man dann Kernzeit etc. selbst zahlen, wo liegt der Unterschied zum Kiga?) BEides habe ich übrigens bereits so praktiziert und die Lohsteuerprüfung und die BfA haben es geschluckt! Kindergarten bekomme ich jetzt noch für 2 Kinder, Tamu ist ausgelaufen.
Hallo Tinai, also der Unterschied, schätze ich mal, liegt einfach darin, dass ein Schulkind ja nun nen halben Tag sowieso "kostenlos" ausser Haus ist. Oder zahlt man auch monatlich für die Ausbildung eines Kindes. Das weiss ich nicht, da es uns ja noch lange nicht betrifft. Warum das nicht mehr für Schulkinder (Tagesbetreuung am Nachmittag z. B.) nicht mehr gilt verstehe ich allerdings auch nicht ganz?! LG Sunny
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