Geschrieben von tinai am 06.08.2003, 17:33 Uhr |
Das habe ich vor einem Jahr auch schon gemailt.....
..... es ist übrigens so, dass sogar Essensgeld, was ja häufig extra zu den Betreuungskosten gerechnet wird, Steuerfrei erstattet werden kann.
Übrigens kann man auch eine Tagesmutter erstatten.
BEides geht aber nur für nicht schulpflichtige Kinder (bescheuert, wenn sie 6 sind, muss man dann Kernzeit etc. selbst zahlen, wo liegt der Unterschied zum Kiga?)
BEides habe ich übrigens bereits so praktiziert und die Lohsteuerprüfung und die BfA haben es geschluckt!
Kindergarten bekomme ich jetzt noch für 2 Kinder, Tamu ist ausgelaufen.
- INFO: Betreuungszuschuss vom AG für KiGa-Kids - Sunny1973 04.08.03, 14:04
- Re: INFO: Betreuungszuschuss vom AG für KiGa-Kids - u_hoernchen 04.08.03, 19:39
- @ u_hoernchen - Sunny1973 05.08.03, 15:51
- § 3 Nr. 33 EstG - für die Vollständigkeit - molu 05.08.03, 6:43
- Re: INFO: Betreuungszuschuss vom AG - FRAGEN - paulita 05.08.03, 14:02
- @ Paulita - Sunny1973 05.08.03, 15:49
- Das habe ich vor einem Jahr auch schon gemailt..... - tinai 06.08.03, 17:33
- @ Tinai - Sunny1973 11.08.03, 11:27
- Re: INFO: Betreuungszuschuss vom AG für KiGa-Kids - u_hoernchen 04.08.03, 19:39
Zahlt das Jugendamt auch rückwirkend?
Nebenjob gesucht ...........
@sylvia1
Selbständige Tätigkeit zu vergeben...
Wer kann mir einen Rat geben?
Alternative zu Au-Pair....
Ich fühl mich ja soooooo schlecht.......
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Was würdet Ihr tun (Chef verhält sich mies)