Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 06.08.2003, 17:33 Uhr

Das habe ich vor einem Jahr auch schon gemailt.....

..... es ist übrigens so, dass sogar Essensgeld, was ja häufig extra zu den Betreuungskosten gerechnet wird, Steuerfrei erstattet werden kann.

Übrigens kann man auch eine Tagesmutter erstatten.
BEides geht aber nur für nicht schulpflichtige Kinder (bescheuert, wenn sie 6 sind, muss man dann Kernzeit etc. selbst zahlen, wo liegt der Unterschied zum Kiga?)

BEides habe ich übrigens bereits so praktiziert und die Lohsteuerprüfung und die BfA haben es geschluckt!

Kindergarten bekomme ich jetzt noch für 2 Kinder, Tamu ist ausgelaufen.

 
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